Frechheit könnte sich in diesem Fall auszahlen: Ein „Herrl“ gab in Reichraming einem 80-Jährigen, den sein Hund gebissen hatte, die falschen Personalien, um einer Anzeige zu entkommen. Dieses hinterlistige Verhalten ist rechtlich gesehen nicht einmal problematisch, solange ein hilfloses Opfer nicht im Stich gelassen wird.
Der Pensionist half einem Bekannten bei der Anton-Schosser-Hütte, das Gebäude winterfest zu machen, trug gerade die Sitzbänke ins Haus. Auf einer saß ein etwa 50 bis 60 Jahre alter Mann, der zwei Schäfermischlinge dabei hatte. Als der 80-Jährige eine weitere Bank anhob, biss einer der Hunde ihn ohne Vorwarnung in die rechte Hand. Der Hundebesitzer gab dem Bissopfer einen Zettel mit Namen, Adresse und Telefonnummer, damit man die Versicherungs-Ansprüche auf kurzem Weg klären kann.
Alles erstunken und erlogen
Der 80-Jährige glaubte ihm, ging zuerst zum Arzt zur Wundversorgung und dann zur Polizei Garsten. Dort stellte sich heraus, dass alle Daten frei erfunden waren. Die Ermittler hoffen jetzt unter der Telefonnummer 0 59 133/41 50 auf Hinweise auf den korpulenten Hundebesitzer, der eine Halbglatze hat. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Durch seine Lügengeschichte könnte er unerkannt straffrei davonkommen.
Bis zu 3 Jahre Haft oder Straffreiheit
Und selbst wenn er ausgeforscht werden kann, muss er nicht eine weitere Anzeige fürchten. „Selbstbegünstigung ist nicht strafbar“, erklärt Julia Rauscher von der Staatsanwaltschaft Steyr. Das gilt dann, wenn man bei einem Unfall falsche Daten bekannt gibt. Wer allerdings einen Verletzten im Stich lässt, riskiert eine Haftstrafe, die - je nach schwere der Verletzung, und wenn sie gar zum Tode führt - bis zu drei Jahre sein kann.
Minuspunkte bei Prozess
Wird ein Lügner ausgeforscht, wird’s daher vielleicht keine strafrechtlichen Konsequenzen geben, beim Prozess wegen des Delikts, vor dem man sich drücken wollte, bringt’s aber sicher keine Pluspunkte.
Markus Schütz/Kronen Zeitung
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