Die Tücken der modernen Technik können dem Staatsbürger teuer zu stehen kommen – diese Erfahrung musste Georg Steiner aus Wien machen. Wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bei Jois wurde er von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl aufgefordert, eine Lenkerauskunft zu erteilen. "Mir wurde in dem Schreiben angeboten, dazu das Online-Formular im Internet zu nutzen. Das habe ich gleich gemacht", so der 55-Jährige.
Behörde ignoriert Formular-Ausdruck
Drei Wochen später flatterte Steiner völlig überraschend eine Strafverfügung von 120 Euro ins Haus. Er sei der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachgekommen, hieß es. Der Autofahrer – sich keiner Schuld bewusst und mit dem ausgedruckten Online-Formular als Beweis in der Hand – erhob sofort Einspruch. Vergebens. "Das Bußgeld wurde sogar noch um 12 Euro erhöht", ist Steiner erbost.
Um sich weiteren Ärger zu ersparen, hat der Wiener jetzt zähneknirschend den Strafzettel beglichen. Sein Fazit: "Finger weg vom Online-Service!"
von Tina Blaukovics, Kronen Zeitung
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