Eine Internistin wurde in Linz bereits rechtskräftig zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil durch ihren Fehler ein Familienvater (56) an einem Zwölffingerdarm-Durchbruch gestorben ist. Erkenntnisse während ihres Verfahrens bringen nun einen weiteren Arzt dieses Spitals vor Gericht, auch wegen fahrlässiger Tötung.
Richter Hermann Pichlmayr vom Linzer Bezirksgericht hatte beim Verfahren gegen die junge Ärztin am 7. August gemeint, die gesamte Krankenhaus-Organisation gehöre „an den Pranger gestellt“. Es ging um einen 56-jährigen Patienten aus dem Bezirk Linz-Land, der am 11. März 2016 mit starken Bauchschmerzen ins Spital der Barmherzigen Brüder in Linz eingeliefert worden war.
Turnusarzt verabsäumte notwendige Schritte
In der Notaufnahme hatte ein 30-jähriger Turnusarzt in Ausbildung Dienst, der ein Röntgenbild anfertigte, das rasch Klarheit über die notwendige Behandlung gegeben und dem Patienten das Leben gerettet hätte - doch der Turnusarzt hatte die notwendigen Schritte nicht eingeleitet.
Probleme mit dem Internet
Und die Internistin hatte das Röntgenbild wegen eines WLAN-Ausfalles nicht anschauen können. Zwei Tage später verstarb der Familienvater im Spital.
Bis zu einem Jahr Haft droht
„Während des Prozesses gegen die Internistin ergaben sich dann die Verdachtsmomente gegen den Turnusarzt, dass auch er Mitschuld am Tod des Patienten habe“, so Staatsanwaltssprecherin Mag. Ulrike Breiteneder zur „Krone“. Deshalb wurde nun auch Strafantrag gegen den Mediziner in Ausbildung gestellt. Ihm drohen bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagsätze Geldstrafe.
Johann Haginger/ Kronen Zeitung









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