„Der Beamte wurde vorläufig suspendiert“, erklärt Polizeisprecher Gottlieb Türk. „Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, über die Strafe entscheidet eine Kommission.“
Es war ein tragischer Auffahrunfall: Der Polizist krachte mit seinem Privatauto in Kleinrojach im Bezirk Wolfsberg auf den vor ihm fahrenden Wagen eines Pensionisten. Dieser, 74 Jahre alt, wurde mit dem Pkw in den Straßengraben und dann gegen einen Lkw geschleudert und starb am Unfallort.
Der betrunkene Lavanttaler Polizist lief von den Wracks weg, als er merkte, was er angerichtet hatte. Er kam aber nicht weit. Die Beamten der Polizeiinspektion St. Andrä konnten ihn rasch ausforschen, der Alkotest beim Beamten war positiv. Was den Mann nun erwartet: vermutlich eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Und diese wird nach gängiger Gerichtspraxis mit einer unbedingten Freiheitsstrafe geahndet. Ab einem Jahr Haft ist eine Entlassung aus dem Polizeidienst übrigens zwingend; darunter ist sie zumindest möglich.
von Kerstin Wassermann, „Kärntner Krone“
Symbolbild
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