Mehrheitsbeschluss

AUVA-Vorstand segnet Sparpläne der Regierung ab

Österreich
21.08.2018 16:26

Der Vorstand der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat am Dienstag das von der Bundesregierung verordnete Sparpaket akzeptiert. Der Beschluss des 14-köpfigen Gremiums erfolgte mehrheitlich, berichtete AUVA-Obmann Anton Ofner danach vor Journalisten.

Details zum Abstimmungsverhalten der Vorstandsmitglieder gab er nicht bekannt. Aufgrund von Stellungnahmen sozialdemokratischer Arbeitnehmervertreter war aber klar, dass nur diese fünf gegen das Paket gestimmt haben. Ofner sprach von einem guten Tag für die Versicherung, „an dem der Weiterbestand der AUVA sichergestellt ist“.

„Keinerlei Privatisierung“
Ofner zeigte sich nach dem Beschluss erfreut. Es sei gelungen, die harten Sparvorgabe der Regierung zu erfüllen und Effizienzgewinne für die AUVA zu schaffen, ohne dass an den Patienten gespart oder die „Integrität des Trägers“ verändert werde. Es werde „keinerlei Privatisierung“ geben, betonte er. Weniger zufrieden zeigten sich die sozialdemokratischen Gewerkschafter.

Bei einem Jahresbudget von etwa 1,4 Milliarden Euro, wovon alleine etwa 600 Millionen Euro für Rentenzahlungen gebunden sind, muss die AUVA laut dem Beschluss in Zukunft jährlich ca. 430 Millionen Euro einsparen. Davon bringt die Unfallversicherung ca. 135 Millionen Euro durch eigene Maßnahmen auf. Über die verbleibenden 294 Millionen Euro entscheidet der Gesetzgeber durch Änderungen im ASVG (etwa mit der Abdeckung der Behandlung von Freizeitunfällen durch andere Versicherungsträger).

Unfallbeitrag der Arbeitgeber wird gesenkt
Der Unfallbeitrag, den Arbeitgeber an die AUVA entrichten, wird ab 2019 von 1,3 auf 1,2 Prozent der Bruttolohnsumme gesenkt. Bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode soll diese Senkung insbesondere durch eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie durch den Ausbau von Kooperationen mit anderen Krankenhausträgern budgetär ausgeglichen werden. Eine weitere Absenkung des Unfallbeitrags auf 0,8 Prozent soll erst zusammen mit den Gesetzesänderungen im Zuge der Kassenreform kommen.

AUVA-Spitäler werden in Betriebs-GmbH ausgelagert
Die AUVA-Spitäler werden in eine Betriebs-GmbH ausgelagert, wobei dahinter „keinerlei Privatisierungsüberlegungen“ stünden, wie Ofner betonte. Dies sei bei vielen Krankenanstaltenträgern üblich. In der Steiermark sei die Ausgliederung etwa schon 1986 erfolgt.

Kritik von SPÖ
Auf sozialdemokratischer Arbeitnehmerseite zeigte man sich weit weniger zufrieden. „Die schwarzen Gewerkschafter sind umgefallen“, ärgerte sich etwa Anton Hiden, AUVA-Vorstandsmitglied und ProGe-Gewerkschafter, nach der Sitzung. Bis Dienstagvormittag seien sie noch gegen die Ausgliederung gewesen.

Er sehe keinen Sinn in der Ausgliederungen, vor allem weil nun auch die Dienstverhältnisse bei der Sozialversicherung bleiben sollen. Damit stelle sich die Frage, warum man überhaupt noch ausgliedere, außer man wolle zusätzliche Geschäftsführer-Posten schaffen.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sprach in einer Aussendung von einem Beschluss, der Privatisierungen von Gesundheitsleistungen und einen Personalabbau in der AUVA ermögliche. Beides sei gegen die Interessen und zulasten der Versicherten. Auch er sprach davon, dass die ÖVP-Vertreter in letzter Minute zurückgepfiffen worden seien.

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