69 Einbrüche

Fünf Jahre Haft für Moldawier - im Mai von Hunden gestellt

Vorarlberg
27.11.2009 14:17
Ein 25-jähriger Moldawier ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Einbruchsdiebstahls und Hehlerei zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll gemeinsam mit einem Komplizen für 69 Einbruchsdiebstähle in Vorarlberg verantwortlich sein. Der 25-Jährige war im Mai 2009 bei einer großangelegten Suchaktion in den Frutz-Auen bei Feldkirch von Diensthunden gestellt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der ersten Serie von Straftaten im Jahr 2008 drang das Einbrecher-Duo in Geschäfte, Kindergärten, Friseursalons, Büros, Gasthäuser und Tankstellen ein. Im Mai 2009 folgte dann eine zweite Einbruchsserie, für die dieselben Männer verantwortlich gemacht werden. Insgesamt brachten es die Diebe auf 69 Einbrüche mit 80.000 Euro Beute und zusätzlichen 80.000 Euro Schaden.

In Zelt an Fluss gehaust
Der angeklagte Moldawier hauste während der Diebestouren in einem mit Ästen getarnten Zelt an dem Fluss Frutz bei Feldkirch. Die Fahnder waren dem Duo nach einem Hinweis aus der Bevölkerung auf die Schliche gekommen. Durch das Ausstecken der Tatorte ergab sich als mutmaßlicher Aufenthaltsort das Frutz-Gebiet. Dort lauerten ihnen die Fahnder auf und schnappten schlussendlich mit Hilfe eines Polizeihunds und des Einsatzkommandos Cobra einen der beiden Verdächtigen. Der zweite mutmaßliche Täter konnte fliehen und wurde erst Monate später in Tirol verhaftet.

"Geld für Operation gebraucht"
Als Motiv gab der Angeklagte am Freitag an, er habe eine dringend notwendige Operation seiner Frau finanzieren müssen. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit, das umfassende Geständnis und den Umstand, dass 51.000 Euro aus der Diebesbeute sichergestellt und an die Geschädigten zurückgegeben werden konnten.

Erschwerend wirkte sich eine weitere Straftat aus: Der Mann war mit einem gestohlenen Auto von Italien nach Österreich gefahren, was als Hehlerei gilt. Außerdem wurden ihm der lange Tatzeitraum und die Tatwiederholungen zum Verhängnis. Für das Urteil erbat er sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Symbolbild

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