Nach Mord-Urteil

Krenn: Alle wollen Berufung

Salzburg
26.06.2018 10:45

Nach der Urteilsverkündung im Mord-Prozess um den getöteten Millionär Roland Krenn haben nun alle Beteiligten Rechtsmittel angemeldet. Wie berichtet fassten die drei Angeklagten 16, 15 und 7 Jahre Haft aus - nicht rechtskräftig. Nun geht der Akt zum OGH. Der könnte das Urteil bestätigen oder auch aufheben.

Bereits am Freitag hat Staatsanwältin Sabine Krünes Strafberufung angemeldet: „Im Falle der Drittangeklagten stimmt das Strafausmaß nicht mit dem Schuldspruch überein“, erklärt StA-Sprecher Marcus Neher die Gründe. Damit das Oberlandesgericht Linz (welches in der Frage der Strafhöhe zuständig ist) „verhältnismäßig“ entscheiden kann, wird bei allen drei Berufung eingereicht.

7 Jahre Haft lautete nämlich die Strafe für Anna Mieser - deutlich weniger als die 15 Jahre, die ihr Ex Richard Hemetsberger ausfasste. Ein Grund ist ihr Alter: Sie war zur Tatzeit, im Juli 2016, 19 Jahre alt und rechtlich daher eine „junge Erwachsene“.
Gemäß der Entscheidung der Geschworenen sollen Hemetsberger und Mieser, auf Auftrag von Robert Scharinger (der 16 Jahre Haft bekam), Krenn bei einem Raubversuch getötet haben. Dem Opfer servierte das Paar laut Anklage mit Schlafmittel zugesetzte Pralinen. Als der reiche Akademiker betäubt war, fesselten sie ihn, und ließen ihn zum Sterben zurück.

Alle drei Verteidiger konterten mit Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde: Franz Essl, Anwalt von Hemetsberger, möchte auch die Anstalts-Einweisung, die sein Mandant bekam, bekämpfen. Jörg Dostal, Anwalt von Scharinger, fordert „eine Entscheidung vom Obersten Gerichtshof“: „Weil es letztlich ein Indizienprozess war und die Anklage nur auf den Angaben eines nachweislichen Lügners beruhen.“ Und Kurt Jelinek, Anwalt von Mieser, ist der Meinung, „dass die letztlich abgelehnten Beweisanträge zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.“

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