Es droht lebenslang

Letzte Verhandlungstage im Mordprozess Krenn

Salzburg
16.06.2018 06:00

10 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft drohen im Krenn-Mordprozess  dem Hauptverdächtigen sowie dem Gastwirt, dem Anstiftung zur Tat vorgeworfen wird. Der mitangeklagten Frau drohen 15 Jahre. Ihr Verteidiger klärt nun Details zu einem Einkauf auf,  bei dem Zutaten für das  letzte Mahl von Krenn erworben wurden.

Das Finale steht bevor: Am kommenden Montag wird der Mordprozess gegen den Hauptverdächtigen Richard H. (24), einen Musiker, Robert Sch. (29), einen Gastwirt, und Anna M. (20), eine Verkäuferin, fortgesetzt. Am Mittwoch sollen die Urteile fallen. Die drei Verteidiger legen sich für ihre Mandanten noch einmal so richtig ins Zeug. So fordert etwa der Anwalt von Richard H., Dr. Franz Essl, ein neues psychiatrisches Gutachten über den Musiker. Denn Dr. Adelheid Kastner hatte nach ihrer Untersuchung eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gefordert. Doch ein Privatgutachter hält H. nicht für gefährlich. Verteidiger Essl: „Alle nun vorliegenden Ermittlunsgergebnisse - Stichwort Bankomatkartenzahlung und CDK - belegen, dass mein Mandant die Wahrheit gesagt hat. Die Beweise belegen es.“

Der Gastwirt, der wegen Anstiftung zum Mord angeklagt ist, beteuert seine Unschuld. Die Leiche, die in seinem Schweinestall gefunden wurde, soll ihm untergeschoben worden sein.

Und die Ex-Freundin des Hauptverdächtigen, Anna M., beteuert ebenso ihre Unschuld. Sie soll vom H. zu Unrecht belastet werden. „Der Mann hat seine Aussagen immer wieder angepasst. Meine Mandantin wird da unschuldig in etwas hineingezogen“, so Verteidiger Kurt Jelinek.

Er hat auch eine Erklärung für den Einkauf mit ihrer Bankomatkarte: Am 19. Juli 2016 waren mit der Karte genau jene Lebensmittel in einem Supermarkt in Obertrum bezahlt worden, mit denen danach das letzte Abendessen für Roland Krenn zubereitet wurde. So wurde weiße Schokokuvertüre für die Pralinen, die mit dem Medikament Noctamid versetzt wurden, gekauft.

„Dass die Karte verwendet wurde, heißt nicht, dass meine Mandantin eingekauft hat. Ihr Freund hatte ihren PIN. Außerdem hatte sie einen fixen Job und verdiente Geld, er war arbeitslos. Sie kann sich an den Tag nicht mehr erinnern. Aber sie weiß, dass sie den Hund immer dabei hatten. Auf den hat  sie aufgepasst. Und den konnte sie nie allein vor dem Supermarkt warten lassen. Sie musste bei ihm bleiben.“

Anna M. arbeitete als Verkäuferin. Bevor sie am 1. September 2017 in U-Haft genommen wurde, sollte sie sogar zur Shop-Leiterin befördert werden. Die Karriere-Träume sind längst dahin. 

Aufgrund ihres Alters drohen ihr als Höchststrafe „lediglich“ 15 Jahre Haft.

Manuela Kappes
Manuela Kappes
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele