Bürokratische Hürden wollte die Politik eigentlich abbauen: Am 25. Mai tritt aber die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft - und diese bringt heimische Unternehmer enorm unter Druck. Auch Arzt-Ordinationen wird nun eine heftige „Schweigepflicht“ verordnet. Ein kurioses Beispiel kommt dazu aus Tulln.
„Meine Frau hat in zwei Wochen einen Termin bei Ihnen, hat sich aber leider die Uhrzeit nicht notiert. Könnten Sie mir kurz nachschauen?“ - Diese scheinbar harmlose Frage konnte jetzt einem 34-jährigen Tullner nach der Behandlung beim Zahnarzt nicht beantwortet werden. Aus Gründen des Datenschutzes könne auch Ehepartnern keinerlei Auskunft mehr über Patienten gegeben werden. Mehr noch: „Auch wenn Sie Ihre Frau in die Ordination bringen, einkaufen gehen und dann im Anschluss fragen, ob sie noch da ist, dürfen wir Ihnen nicht einmal mehr sagen, ob sie im Gebäude ist“, lautete die Auskunft der bemühten Sprechstundenhilfe. In der besagten Ordination hält man sich nämlich bereits an die Verordnung - als Eingewöhnungsphase. Denn bei Verstößen drohen hohe Strafen für Unternehmer.
Auch Vereine müssen in Zukunft höllisch aufpassen, wie sie mit den Daten ihrer Mitglieder umgehen. Das Land hat dazu eigens eine Informationsreihe mit dem „Service Freiwillige“ ins Leben gerufen. Infos bei der Hotline: 0810/001-092.
Thomas H. Lauber, Kronen Zeitung
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