11.05.2018 16:49 |

Tod eines Steirers

Nach Freispruch für Arzt: Berufung eingereicht

Der Vater kam in Begleitung des Sohnes zum Hausarzt. Herzbeschwerden. Er brach dort zusammen. Fünf Tage später war der 57-jährige Steirer tot. Der Mediziner stand nun in Leoben vor Gericht, angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung. Er soll die Reanimation nicht beherrscht haben, wurde aber freigesprochen. Berufung gegen das Urteil wurde noch am Freitag eingelegt.

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In der Arztordination erlitt der Mann einen massiven Hinterwandinfarkt. Er wurde zwar im Spital noch notoperiert, allerdings wurde der Hirntod diagnostiziert - laut Gutachten wegen irreversibler Schäden durch Sauerstoffunterversorgung. Für den Staatsanwalt die Schuld des Hausarztes: Er hätte seinen Patienten mangelhaft erstversorgt.

In einem Zivilrechtsverfahren musste der Mediziner 68.000 Euro Schmerzengeld an die Witwe zahlen, ein Strafverfahren wurde aber eingestellt. Anwältin Karin Prutsch stellte einen Fortsetzungsantrag.

Der Hausarzt wurde im Zweifel freigesprochen - für die Gerichtsmedizinerin war es nämlich „nicht möglich zu sagen, ob der Mann überlebt hätte, wären keine Fehler bei der Reanimation passiert“. Noch am Freitag wurde von Anwältin Karin Prutsch im Auftrag ihrer Mandantin Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beantragt.

Alexander Petritsch
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