Etappensieg für Taxler

Uber muss Dienste in Wien vorübergehend einstellen

Österreich
25.04.2018 16:52

Etappensieg der Wiener Taxler gegen den US-Konzern Uber: Das Handelsgericht Wien hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst erlassen. Das Gericht gibt damit einer Klage vorläufig recht, die Taxi 40100 im Frühjahr eingebracht hatte. Alle drei Services, die in Wien angeboten werden, werden ab Mittwochabend eingestellt, bestätigte eine Uber-Sprecherin am frühen Nachmittag.

„Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Man werde nun alles tun, damit bald Rechtssicherheit hergestellt wird. Vor etwas mehr als einer Woche hatten rund 800 Wiener Taxler gegen Fahrtendienste wie Uber demonstriert.

„Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden“, hieß es in einem Statement von Uber.

Bis zu 100.000 Euro Strafe pro Fahrt wären fällig
Was bedeutet die einstweilige Verfügung konkret? „Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab Donnerstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig“, so Anwalt Dieter Heine, der die Klage in Namen von Taxi 40100 eingebracht hat.

Die Vermittlungszentrale Taxi 40100 war gegen den aus den USA stammenden Konzern Uber wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vor Gericht gegangen und hatte eine Klage auf Unterlassung, Feststellung und Urteilsveröffentlichung eingebracht.

Die Klage baute darauf auf, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs. 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten - und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiert. Laut LBO „darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort (…) des Gewerbebetreibenden (…) erfolgen“. Zudem müssen Mietwagen „nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden“ zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden.

Auch Wirtschaftskammer über „Etappensieg“ erfreut
Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über den „Etappensieg für die Taxibranche“. „Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben“, resümierte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr. Ausruhen will er sich darauf nicht, kündigte Sertic an, weiter für „faire Rahmenbedingungen“ in der Taxi- und Mietwagenbranche zu kämpfen. In den nächsten Monaten will sich der Branchenvertreter außerdem mit dem Thema Qualitätssteigerung „intensiv“ auseinandersetzen.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.

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