Behördenschreck (79):

Seit Monaten eingesperrt

Steiermark
17.04.2018 05:54

Er gilt als Behördenschreck und sitzt bereits seit November letzten Jahres in U-Haft bzw. wird angehalten. Für seinen Anwalt eine Zumutung, immerhin ist sein Mandant bereits 79 Jahre alt. Es stellt sich die Frage: zurechnungsfähig oder nicht?

Schon seit Jahren fühlt sich der Brucker von den Behörden schikaniert. Äußerst schlecht kam sein Auftritt am 30. Oktober 2017, einen Tag nach dem Doppelmord von Stiwoll, bei der Bezirkshauptmannschaft an. Dass sie sich gar nicht wundern bräuchte, dass so etwas passieren kann, klagte er. Die Konsequenz: Einen Tag später Hausdurchsuchung, danach die Verhängung der Untersuchungshaft - und dort sollte er auch bleiben!

Auch heute noch verbringt der 79-Jährige seine Zeit angehalten in der Nervenklinik in Graz. Der Grund dafür? Die Staatsanwalt beauftragte ein Gutachten, welches ihm Zurechnungsfähigkeit bescheinigte. In der Hauptverhandlung veranlasste der Richter ein weiteres Gutachten, welches dem vorhandenen widersprach. Aufgrund dessen erklärte sich der Einzelrichter als unzuständig, ein Schöffengericht müsse her. Das beeinspruchte der Angeklagte, der Akt wanderte zum Oberlandesgericht, welches die Zuständigkeit klären wird. Warten ist weiterhin angesagt.

Für Anwalt Marc Simbürger außerdem unverständlich: Dass keine Stellungnahme des Erstgutachters eingeholt wurde. Er hätte mit dem Zweitgutachten konfrontiert werden müssen. Ein drittes Gutachten steht für ihn natürlich auch im Raum. Was für seinen Mandanten - je nach Ausgang - eine Enthaftung bedeuten könnte.

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