Nach Regressforderung

Ärzte warnen Land vor Klage

Burgenland
15.04.2018 11:01

Ein Ex-Primar (77) wurde 1993 wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Babys im Zuge der Geburt verurteilt, jetzt soll er für Verdienstentgang der mittlerweile erwachsenen Frau zahlen. Die Ärztekammer fürchtet Vorbildwirkung und ein Ausbleiben von Personal. Die KRAGES erklärt diese Befürchtung für unberechtigt.

Es wird auf dem Lande und in den Städten immer schwieriger, Ordinationen nachzubesetzen. Offenbar hat der ehrenvolle Beruf wegen der Bezahlung vor allem für niedergelassene Ärzte seinen Reiz verloren. Für den nächsten Dämpfer sorgt jetzt eine Diskussion über den guten Schutz durch Versicherungen.

Das Land Burgenland fordert nämlich von einem ehemaligen Primar am Klinikum Oberpullendorf Regresszahlungen wegen eines „Kunstfehlers“. Ein jetzt 22-jähriges Opfer kann aufgrund der bei der Geburt erlittenen Behinderung keinem Beruf nachgehen. Die Eltern forderten deshalb Verdienstentgang ein. Das Land wurde schließlich zu einer Zahlung verurteilt und versucht, das Geld jetzt beim seinerzeit behandelnden Arzt einzutreiben.

„In diesem Fall ist ein Fehler passiert und das ist menschlich. Mediziner laufend an den Pranger zu stellen und zeitgleich um Branchennachwuchs zu kämpfen, ist ein falsches Spiel“, erklärt ein ehemaliger Kollege des Primars. 

„Wir erfahren keine Unterstützung geschweige denn Rückhalt. Ärzte sind in unserem Land scheinbar absolutes Freiwild“, ergänzt ein Mediziner aus Eisenstadt.

Der Krankenanstaltenbund erklärt: „Wir stehen hinter unseren Ärzten. Aber in diesem Fall wurde fahrlässig gearbeitet“, so ein Sprecher.

Josef Poyer, Kronen Zeitung

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