Amtsmissbrauch

Gefängniswärter ist wegen 118 Straftaten angeklagt

Oberösterreich
15.03.2018 13:06
Porträt von krone.at
Von krone.at

Einem Justizwachebeamten wurde am Linzer Landesgericht der Prozess gemacht. Der 51-jährige Gefängniswärter soll 118-mal Straftaten von Häftlingen nicht angezeigt haben. Es geht um Drogen, Körperverletztung, Sachbeschädigung und Handys.

Der Prozess gegen einen Justizwachebeamten, der 118 Mal Straftaten von Häftlingen nicht angezeigt und bei Ordnungswidrigkeiten kein Verfahren geführt haben soll, ist am Landesgericht Linz am Donnerstag fortgesetzt worden. Der Angeklagte spricht von Arbeitsüberlastung. Bei Zeugenbefragungen klang aber auch durch, dass es offenbar nicht für jeden Fall genaue Richtlinien gebe.

Drogen, Handys, Sachbeschädigung
 Der 51-Jährige, der seit Jahrzehnten bei der Justizwache arbeitet, war in einer oberösterreichischen Anstalt dafür zuständig, Fehlverhalten von Häftlingen zu ahnden. Die Meldungen, die bei ihm eingingen, reichten von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis zum Besitz von Drogen oder Handys. Laut Anklage soll er aber von 2011 bis 2015 in 118 Fällen weder ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten geführt noch - bei gröberen Vorkommnissen - Strafanzeige erstattet haben.

Gefälschte Übergabebestätigung
 Zudem wird dem Mann vorgeworfen, einkassierte Mobiltelefone und Drogen nicht wie vorgesehen für verfallen erklärt, vernichtet oder verwertet zu haben. Während eine Kiste mit 218 Tastenhandys in seinem Büro gefunden wurde, sind sechs Smartphones verschwunden. Was damit passierte, ist unklar. Zudem soll der Mann eine Übergabebestätigung von konfiszierten Drogen an die Kripo gefälscht und unberechtigt Registerabfragen durchgeführt haben.

Vorgesetzter als Zeuge
 Ein ehemaliger Vorgesetzter des 51-Jährigen schilderte, dieser habe nie darüber geklagt, dass er mit seiner Arbeit nicht zurande komme. In seiner Einvernahme wurde aber deutlich, dass offenbar ein Ermessensspielraum angenommen wurde, was man anzeigt und was man als Bagatelle durchgehen lässt, etwa wenn nur eine Tasse kaputtgemacht worden ist. Auch zur Frage, ob oder wie man konfiszierte Handys veräußern kann, bestand offenbar Unsicherheit. Der ehemalige Anstaltsleiter betonte hingegen, dass man auch kleine Fälle anzeigen musste und dem Angeklagten das klar gewesen sei. Er war es auch, der die Innenrevision beizog, weil Akten lange liegengeblieben seien oder genauer geführt werden hätten müssen.

Bis zu fünf Jahre Haft
 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden vor. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Ein Urteil könnte am Donnerstag gesprochen werden.

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