Urteil in der Schweiz

Zu lange Sozialhilfe kassiert: Frau abgeschoben

Ausland
30.01.2018 06:00

Eine 62-jährige Frau aus einem Drittstaat, die seit 17 Jahren in der Schweiz lebt, muss das Land unverzüglich verlassen - dieses Urteil hat das Zürcher Verwaltungsgericht kürzlich gefällt. Der Grund: Die Frau habe über einen zu langen Zeitraum Sozialhilfe bezogen und sich gleichzeitig zu wenig intensiv um eine Arbeitsstelle gekümmert.

Das Gericht berief sich auf den Grundsatz gemäß dem Schweizer Ausländergesetz. Darin steht: "Wer dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem können die Behörden die Niederlassungsbewilligung entziehen." Die Frau war laut der "Neuen Zürcher Zeitung" 2001 als Touristin in die Schweiz gekommen und hatte nach einigen Monaten einen Landsmann von ihr geheiratet. Fünf Jahre bezog sie in der Folge Sozialhilfe, ehe 2007 die Scheidung erfolgte.

Frau spricht kaum Deutsch
Die Frau, die kaum Deutsch spricht, arbeitete fortan als Küchenhilfe in einem Restaurant, wo auch ihr Sohn heute noch arbeitet. Allerdings wurde sie dort 2010 entlassen, woraufhin sie erneut Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung erhielt. Da sie in den darauffolgenden sechs Jahren keine Arbeitsstelle mehr fand, verweigerte ihr das Zürcher Migrationsamt schließlich im Mai 2016 die Aufenthaltsbewilligung.

Demnach hätte sie damals binnen drei Monaten das Land verlassen müssen, doch sie erhob gegen das Urteil Einspruch. Sie berief sich darauf, dass sie mittlerweile von ihrem erwachsenen Sohn für die Betreuung ihres Enkels bezahlt werde, weshalb sie seit August 2017 keine Sozialhilfe mehr beziehen müsse.

17 Jahre in der Schweiz gelebt, aber nur drei Jahre davon gearbeitet
Das Gericht kam im Berufungsverfahren allerdings zur Ansicht, dass sich die Frau nur unter Druck der drohenden Abschiebung von der Sozialhilfe gelöst habe. Deshalb sei die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung rechtlich in Ordnung, da die Frau in der Schweiz nur insgesamt knapp drei Jahre in einem Arbeitsverhältnis gestanden war. "Zwar hat sich die Frau in einem Eingliederungsprogramm gut engagiert, aber sonst zu wenig getan, um eine Arbeit zu finden", sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der "Neuen Zürcher Zeitung". Die Abschiebung in ihr Heimatland sei zumutbar, da sie dort Familie habe und "nicht in ein ihr völlig fremdes Land zurückkehren muss".

Schweizer bürgern keine Sozialhilfeempfänger ein
In der Schweiz ist am 1. Jänner ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten, in dem Einbürgerungen neu geregelt werden. Ab sofort können nur noch jene Menschen eine Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und in den vergangenen drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen oder das Geld bereits zurückgezahlt haben.

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