„Gerichtsschließungen bringen keinerlei Vorteile, nur Nachteile“, sagt Manfred Herrnhofer von der Richtervereinigung. „Denn nur die dezentrale Gerichtsbarkeit stellt sicher, dass etwa nach einer Massenrauferei in Heiligenblut nicht 60 Beteiligte nach Klagenfurt fahren müssen.“
"Pappenheimer gekannt"
Justiz vor Ort sei wichtig – auch dass die Bezirksanwälte bereits zur Staatsanwaltschaft nach Klagenfurt übersiedelt wurden, sieht Herrnhofer problematisch: „Früher hat der Bezirksanwalt viele seiner Pappenheimer gekannt. Jetzt werden die Akten anonym im Radldienst bearbeitet – das macht’s nicht besser.“
Prinzipiell seien die elf Kärntner Bezirksgerichte mit 2.517 erledigten Prozessen 2008 gut ausgelastet gewesen, wenngleich es massive regionale Unterschiede gibt: Am Bezirksgericht Klagenfurt wurden 885 Fälle fertig verhandelt, in Villach 506, Spittal 351, St. Veit/Glan 209, Wolfsberg 170, Völkermarkt 122, Feldkirchen 121, Hermagor 52, Ferlach 46, Bleiburg 38, in Eisenkappel nur 17.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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