Mordanklage

Fünf Disco-Schläger mit Mordanklage vor Gericht

Oberösterreich
28.07.2009 14:53
Fünf Männer, die Ende September 2008 einen 21-jährigen Bosnier vor einer Linzer Disco zu Tode geprügelt haben sollen, müssen sich im Herbst wegen Mordes vor einem Jugendgeschworenengericht verantworten. Der erste Prozess gegen die fünf, bei dem ihnen lediglich schwere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt worden war, endete im Mai mit einem Unzuständigkeitsurteil des Landesgerichts Linz.

Die Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren - für sie gilt die Unschuldsvermutung - sollen im Stiegenhaus des Lokals den Bosnier gefragt haben, wer er sei. Als dieser antwortete, dass sie das nichts angehe, hätten sie auf ihn eingeschlagen und ihr bereits am Boden liegendes Opfer mit Faustschlägen und Fußtritten gegen den Oberkörper und den Kopf traktiert, warf ihnen die Anklage vor. Im Prozess verstrickten sie sich immer wieder in widersprüchliche Aussagen.

Schuhabdrücke am Kopf rechtfertigen Mordanklage
Weil nach Ansicht des Schöffengerichts die Schuhabdrücke am Kopf des Opfers eine Mordanklage gerechtfertigt hätten, erklärte es sich für unzuständig. Nachdem sowohl die Angeklagten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter als auch die Staatsanwaltschaft ihre Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen haben, ist nun der Weg frei für eine neue Anklage auf Mord. Der Prozess soll im Herbst stattfinden, teilte das Landesgericht Linz am Dienstag mit.

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