50 Jahre VW Golf
Wie die Nidwaldner Kantonspolizei mitteilte, konnte er sich zunächst nicht ausweisen und machte zudem falsche Angaben zu seiner Identität. Schließlich stellte sich heraus, dass der Mann noch nie im Besitz eines Führerscheins für Busse und seit 1979 auch mit einem Fahrverbot für Personenwagen belegt war.
Er gab an, in den vergangenen Jahrzehnten auch Lastwagen und Personenwagen gefahren zu haben. Er wurde angezeigt und an der Weiterfahrt gehindert. Sein Arbeitgeber holte den Reisebus ab und muss nun ebenfalls mit einer Anzeige rechnen.
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.