Nach Ausweisung

NS-Scherge Demjanjuk ins Gefängnis gebracht

Ausland
12.05.2009 21:00
Der aus den USA nach Deutschland abgeschobene mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk ist in der Münchner Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim eingetroffen. Unter großem Medienrummel fuhr der Krankenwagen mit dem 89-Jährigen (Bild) am Dienstagvormittag auf das Gelände des Gefängnisses. Nach Angaben des stellvertretenden JVA-Leiters Jochen Menzel soll Demjanjuk, dessen Gesundheitszustand stabil sei, in einem Gemeinschaftshaftraum in der Pflegeabteilung untergebracht werden. Derzeit werde Demjanjuk von Ärzten der JVA untersucht. Die Staatsanwaltschaft betonte, so schnell wie möglich das Verfahren eröffnen zu wollen. Der Verteidiger Demjanjuks forderte hingegen die Freilassung seines Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Demjanjuk vor, im Zweiten Weltkrieg als junger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden geleistet zu haben. Er könne sich in den kommenden Tagen zu den Vorwürfen äußern, betonte Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel  Wenn er keine neuen Beweismittel oder unbekannte Tatsachen vortrage, wolle die Staatsanwaltschaft "voraussichtlich innerhalb weniger Wochen Anklage erheben".

Verteidiger fordert Freilassung
Der Verteidiger Demjanjuks hat dessen Freilassung gefordert. Es gebe neben den gesundheitlichen Argumenten gegen eine Inhaftierung des 89-Jährigen auch eine Reihe von rechtlichen Argumenten, sagte der Ratinger Rechtsanwalt Ulrich Busch am Dienstag. So sei Demjanjuk wegen des Vorwurfs, KZ-Wächter im Vernichtungslager in Sobibor gewesen zu sein, bereits in Israel und Polen beschuldigt worden. Beide Male sei er von dem Vorwurf freigesprochen worden. "Keiner darf zweimal für dieselbe Sache vor Gericht gestellt werden", sagte Busch. Deshalb dürfe Demjanjuk nicht wie vorgesehen in München angeklagt werden.

Nach Angaben Buschs bestreitet sein Mandant, je in Sobibor gewesen zu sein. Doch selbst wenn das Gericht unterstelle, er sei dort gewesen, müsse Demjanjuk freigesprochen werden. Als gebürtiger Ukrainer wäre er in diesem Fall ein damals so genannter fremdländischer Wachmann gewesen. Für diese gelte aber ein Befehlsnotstand. "Entweder halfen sie mit oder sie wanderten in die Gaskammern. Wenn er am Ende doch da gewesen wäre, wäre er entschuldigt", sagte Busch.

Am Vormittag gelandet
Der aus den USA abgeschobene mutmaßliche NS-Verbrecher war am Dienstag mit einer Sondermaschine gegen 9.15 Uhr auf dem Münchner Flughafen gelandet. Nach der formellen Festnahme wurde er ins Gefängnis Stadelheim gebracht, wo ihm der gut 20 Seiten umfassende Haftbefehl eröffnet wird.

Nach Angaben seines Münchner Pflichtverteidigers Günther Maull wurde Demjanjuk auf dem Flug von einem Arzt und einem Pfleger begleitet. Der Anwalt wartete am Dienstag im Polizeipräsidium München auf die Zeugenvernehmung des 82-jährigen Sobibor-Überlebenden Thomas Blatt. Blatt hatte als 15-Jähriger in dem Lager Eltern und Bruder verloren und will als Nebenkläger auftreten.

Wiesenthal-Zentrum: "Zufrieden"
Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hat die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers nach Deutschland unterdessen begrüßt. "Wir sind natürlich sehr zufrieden, dass Demjanjuk letztendlich für seine Taten vor Gericht gestellt wird. Das ist ein sehr wichtiger Tag für die Gerechtigkeit", sagte Efraim Zuroff, Direktor des Zentrums in Jerusalem, am Dienstag.

Deutschland und vor allem die USA verdienten Anerkennung für ihre Hartnäckigkeit, einem "Massenmörder" den Prozess zu machen. Nach den Worten Zuroffs sollten die Menschen in Demjanjuk nicht eine ältere Person sehen, "sondern einen jungen Mann, der in der Blüte seines Leben alle Energie darauf verwendet hat, Männer, Frauen und Kinder zu töten".

Letzter Prozess dieser Art?
Das Verfahren gegen Demjanjuk dürfte nach Einschätzung eines der Gründer des Simon-Wiesenthal-Zentrums, Rabbi Marvin Hier, der letzte Prozess dieser Art sein. "Seine Arbeit im Todeslager Sobibor bestand darin, Männer, Frauen und Kinder in die Gaskammer zu stoßen", erklärte Hier. "Er kannte keine Gnade, kein Mitglied und kein Bedauern für die Familien, deren Leben er zerstörte." Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, zeigte sich erfreut, dass Demjanjuk nun voraussichtlich der Prozess gemacht werden kann: "Kriegsverbrechen dieser Art verjähren nicht. Ich hoffe, dass er seiner gerechten Strafe zugeführt wird."

Wochenlang gegen Abschiebung gekämpft
Demjanjuk hatte sich seit vielen Wochen in den USA vor allem mit Hinweis auf seinen schlechten Gesundheitszustand gegen seine Abschiebung gewehrt und sogar den Obersten Gerichtshof in Washington eingeschaltet. Das Amtsgericht München hatte im März Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Ein Vorstoß Demjanjuks vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen seine Auslieferung war in der vergangenen Woche gescheitert. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg blieb ebenfalls erfolglos. Die Richter urteilten am Montag, eine Entscheidung darüber, ob eine abgeschobene Person in Deutschland aufgenommen werde, könne die deutsche Seite auch noch nach deren Ankunft treffen. Die Frage, ob Demjanjuk transportfähig, insbesondere flugtauglich sei, unterliege nicht der Prüfung durch deutsche Behörden oder Gerichte.

Sechs Jahre in israelischer Todeszelle
In Israel war Demjanjuk vor rund 20 Jahren schon einmal wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Wegen dieser Verwechslung saß er in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach ihn aber 1993 frei, da seine Identität nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

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