Völlig verdutzt ließ Otto H. den Beamten in sein Haus - von Schulden war ihm nichts bekannt. Als es dann um eine Forderung des Abfallverbandes ging, glaubte er noch an ein Missverständnis - er habe alles überwiesen.
Irrtum: "Sie haben 236 Euro bezahlt. Die Forderung lautete aber 236,36 Euro", erklärte ihm der Gerichtsvollzieher, der selbst nicht wusste, ob er über den Pfändungsauftrag lachen oder weinen sollte.
"Sagen Sie nichts, ich sage dazu auch nichts. Allein das Formular, das ich jetzt ausfülle, kostet mehr als die 36 Cent. Es wäre wohl sinnvoller gewesen, den Betrag bei der nächsten Abrechnung aufzuschlagen." (Gerichtsvollzieher zum Schuldner)
"Mir ist bei der Überweisung ein Schlampigkeitsfehler unterlaufen. Aber hat der Abfallverband tatsächlich Angst, um 36 Cent umzufallen?", so der überraschte Schuldner in einem Interview. Insgesamt musste Otto H. fünf Euro und 36 Cent bezahlen – auch der Besuch des Exekutors hat schließlich seinen Preis.
Dass dieser Vorgang alles andere als wirtschaftlich war, ist selbst dem zuständigen Landesgericht Korneuburg bewusst: "Durch den Fehlbetrag hat das Prozedere einfach seinen gewohnten Lauf genommen. Es ist auch für uns nicht nachvollziehbar, warum das Gericht auf diesen Bagatellbetrag so reagiert hat", erklärt eine Sprecherin.
von Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung
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