Putzereikosten

Anspritzen von Fußgängern wird teuer

Motor
16.01.2004 13:16
Regenwetter und Matsch machen vor allem im Westen des Landes den Fußgängern derzeit das Leben schwerer. Doch auch für Autofahrer kann es buchstäblich zum Bumerang werden, wenn durch Matsch- sowie Wasserpfützen gefahren wird und dabei Fußgänger angespritzt werden, warnt der ARBÖ.
(Bild: kmm)
"Schuldtragende Lenker können fürdie Putzereikosten herangezogen werden", ruft die Leiterin desARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbar Auracher-Jäger aus aktuellemAnlass in Erinnerung. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofskönnen Autolenker selbst dann bestraft werden, wenn sie nurlangsam oder gar nur im Schritttempo fahren und dabei Fußgängeranspritzen.
 
Voraussetzung für ein Belangen der Autolenkerist allerdings, dass sich die betroffenen Fußgängerdas Kennzeichen des schmutzwerfenden Autos notieren.
 
Beschmutzen verboten
Ein Fahrzeuglenker darf gemäß § 20Abs 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so schnell fahren,dass durch seine Fahrweise ein anderer Straßenbenützeroder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt werden.
 
Bemerkt daher ein Fahrzeuglenker, dass sich infolgevon Schneeregen oder Tauwetter auf der Fahrbahn Wasserlachen bilden,muss er seine Fahrgeschwindigkeit so reduzieren, dass es durchSpritzer aus den Pfützen zu keiner Beschmutzung von Personenoder Sachen kommt. Das heißt, das unabhängig von derobjektiven Geschwindigkeit jede Geschwindigkeit zu schnell ist,bei der es zu einer Beschmutzung kommt.
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(Bild: kmm)



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