Aufschub grundlos?
Schnellere Auslieferung von Demjanjuk
Ein Berufungsgericht in Cincinnati hatte dem mutmaßlichen NS-Verbrecher am Donnerstag eine Frist bis zum 23. April für eine gründliche ärztliche Untersuchung eingeräumt. Dabei solle geklärt werden, ob Demjanjuk die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Flug nach Deutschland erfülle.
Zu krank für Auslieferung?
Das Gericht forderte zudem die US-Einwanderungsbehörde auf, Details über den geplanten Transport von Demjanjuk vorzulegen. Demjanjuks Anwälte und Familienangehörige argumentieren, der 89-Jährige sei zu krank, um den Transport nach Deutschland und einen Prozess durchzustehen. Am Dienstag hatte das Berufungsgericht in Cincinnati Demjanjuks Auslieferung praktisch in letzter Minute gestoppt, um diese Argumente zu prüfen. Der gebürtige Ukrainer war zu diesem Zeitpunkt bereits von der Behörde abgeholt worden und auf dem Weg zum Flughafen.
Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen
Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen zur Last gelegt. Er soll 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Nazi-Deutschland besetzten Polen gehört haben. Demjanjuk muss sich in München vor Gericht verantworten, da er vor seiner Auswanderung in die USA in der Nähe der bayerischen Landeshauptstadt lebte.
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 






Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.