Ungarn führt dabei das Dublin-Abkommen ins Treffen, wonach das Land, in dem das Asyl-Verfahren des ältesten Mitglieds abgewickelt wird, auch für die übrigen Familienmitglieder zuständig sei. "Gemäß der Dublin-Verordnung gibt es keine andere Lösung", so Garamvölgyi. "Der Fall der Familie sollte gemeinsam behandelt werden." Man habe den österreichischen Behörden mitgeteilt, dass man die Verfahren nicht übernehme.
Vorerst keine Stellungnahme von Fekter
Von Seiten des Innenministeriums war am Samstag vorerst keine Stellungnahme zu erhalten. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte ebenfalls stets auf das Dublin-Abkommen gepocht - allerdings war sie der Ansicht, dass Ungarn zuständig sei, da dort die Kinder ihre Erstanträge gestellt hätten. Sie plädierte wiederholt dafür, alle Zogaj-Anträge gemeinsam in Ungarn abzuwickeln.
Drei der vier Geschwister hatten im Dezember versucht, aus dem Kosovo nach Österreich zu gelangen, waren aber in Ungarn aufgegriffen und in ein Flüchtlingslager gebracht worden. Dort stellten sie Asylanträge. Anfang dieses Jahres kamen sie dann doch nach Österreich, nach der Einreise des ältesten Bruders war die Familie - bis auf den Vater - wieder vereint. Die beiden älteren Brüder sind indes im Februar in den Kosovo zurückgekehrt.
Zogaj-Anwalt sieht Bundesasylamt am Zug
Der Anwalt der Familie Zogaj, Helmut Blum, sieht nun für die Asylanträge der Mutter als auch der beiden jüngeren Zogaj-Kinder das Bundesasylamt am Zug. Dass sich Ungarn für die Asylverfahren nicht zuständig sehe, sei für Blum ein logisches Ergebnis, mit dem er gerechnet habe.
Die beiden jüngeren Kinder haben laut Auskunft des Anwalts jetzt - so wie auch die Mutter und die ältere Tochter Arigona - eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung in Österreich. In den nächsten zwei bis drei Monaten soll es zu einer Einvernahme vor dem Bundesasylamt in Österreich und zu einem Urteil in erster Instanz kommen. Sollte das Urteil, so Blum, negativ ausfallen, sei der Asylgerichtshof der nächste Weg.
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