Rauchverbot-Sünder

Wirtschaftskammer kritisiert angedrohte Klagen

Burgenland
27.03.2009 11:07
Die Wirtschaftskammer Burgenland hat am Donnerstag massive Kritik an den Klags-Drohungen gegen Wirte geübt, die gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Der Verein zur Durchsetzung von Nichtraucherbestimmungen hatte jene Gastronomen, die das Qualmen unerlaubterweise zulassen, per Brief zur Unterlassung aufgefordert und andernfalls Klagen angekündigt. Auch im Burgenland seien Briefe aufgetaucht, so Tourismus-Spartengeschäftsführer Franz Perner. Die Kammer rate davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Geld zu überweisen.

In Briefen würden Gastwirte und Hoteliers mit Anzeigen bedroht, weil sie angeblich Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetz nicht beachten, meinte Perner. Dies passiere ungeprüft, also ohne dass Mitglieder des Vereins "jemals den Betrieb von innen gesehen" hätten. Gegen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Überweisung eines Kostenersatzes von rund 500 Euro werde den Wirten versprochen, auf eine Anklage zu verzichten.

Unterschrift käme Schuldeingeständnis gleich
"Aus Angst und teilweiser Unsicherheit" hätten einige Wirte in Wien und Niederösterreich schon unterschrieben, so Perner. Die Unterschrift komme "praktisch einem Schuldeingeständnis gleich. Das heißt, nicht nur das Geld ist weg, sondern auch ein kompliziertes Rechtsverfahren könne folgen." Fakt sei, dass die rund 2.300 burgenländischen Wirte und Hoteliers die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes bestens umsetzen. Er rate den Wirten in jedem Fall, Kontakt mit der Wirtschaftskammer aufzunehmen, wenn sie sich hinsichtlich der Nichtraucherschutzbestimmungen unsicher seien, erklärte der Spartengeschäftsführer.

Der Verein unterstützt nach eigenen Angaben jene Wirte und Unternehmer, die sich an die Nichtraucherschutzbestimmungen halten. Diese hätten jedoch ein Abwandern von Rauchern zu jenen Wirten feststellen müssen, bei denen entgegen den gesetzlichen Vorschriften dennoch geraucht werden konnte, heißt es auf der Homepage (siehe Infobox).

"Erhebliche Wettbewerbsverzerrung"
Durch den Rechtsbruch mancher Gastronomen sei es "zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung zulasten der gesetzestreuen Unternehmer" gekommen, wird argumentiert. Der Verein fordere deshalb Gastronomen, die sich nicht an das Tabakgesetz halten, zur Unterlassung auf. Bleibe dies fruchtlos, würde notwendigenfalls auch Klage eingereicht. Bisher sei das noch nicht passiert, so der Anwalt des Vereins. Noch warte man die Antworten der Gastronomen ab.

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