Schweiz stimmt ab
Schweiz: Ja zu Heroin auf Rezept, Nein zum Kiffen
Die Änderung im Betäubungsmittelgesetz ermöglicht die Weiterführung der ärztlichen Heroinverschreibung an Drogenabhängige. Diese Praxis wurde 1999 von 54 Prozent der Schweizer gebilligt, damals aber auf zehn Jahre befristet. Der Neufassung des Gesetzes mit der unbefristeten, kontrollierten Abgabe von Heroin stimmten sogar 68 Prozent der Schweizer zu.
Die ärztliche Abgabe von Heroin an Suchtkranke gehört zu einer Strategie der Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung. Dieses sogenannte Vier-Säulen-Prinzip wurde schon vor 15 Jahren entwickelt. Dadurch sei die Zahl der Drogentoten in der Schweiz gesunken, erklärte die Regierung. Die nun noch ausgebaute Strategie sieht vor, den Einstieg in die Drogenwelt zu verhindern. Möglichst vielen Abhängigen soll geholfen werden, aus ihrer Sucht auszusteigen.
63 Prozent gegen legales Kiffen
Abgelehnt wurde dagegen mit 63 Prozent Nein-Stimmen die Initiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz", die eine "Entkriminalisierung" des Cannabis-Konsums anstrebte. Schon vor der Abstimmung hatten sich Parlament und Regierung gegen die Freigabe ausgesprochen. Gegner hatten sich besorgt darüber geäußert, dass die Schweiz bei einer Zulassung von Haschisch und Marihuana zum "Drogen-Mekka" Europas werden könnte.
Sexualstraftaten unverjährbar
Eine Initiative zur Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern wurde von den Eidgenossen indes angenommen. Das Ergebnis fiel mit knapp 52 Prozent knapp aus. Gegen den Willen von Bundesrat (Regierung) und Parlament hat die Mehrheit der Stimmbürger und der Kantone (Stände) die Unverjährbarkeits-Initiative angenommen. Dadurch werden Kinderschänder in der Schweiz bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sein.
Pensionsflexibilisierung und Rechtsbeschneidung abgeblitzt
Das gleiche Schicksal wie das Kiffer-Gesetz erlitt die Initiative für eine Flexibilisierung des Pensionsalters des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Sie verlangte, dass auch Personen mit mittleren und kleinen Einkommen frühzeitig mit 62 Jahren in Pension gehen können, ohne Abstriche bei der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV).
Die von der FDP (Freisinnige) lancierte Initiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - mehr Wachstum für die Schweiz" hatte ebenfalls keine Chance. Das Volksbegehren verlangte, dass Umwelt- und Heimatschutzverbände kein Beschwerderecht haben sollen, wenn Bauprojekte von Volks- und Parlamentsentscheiden auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene genehmigt worden sind.







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