Schweiz stimmt ab

Schweiz: Ja zu Heroin auf Rezept, Nein zum Kiffen

Ausland
30.11.2008 20:53
Heroin auf Rezept als Teil der Therapie für Drogenabhängige bleibt erlaubt, bei den Eidgenossen darf aber weiterhin nicht legal gekifft werden: Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung am Sonntag zwar die Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt, mit dem Drogenabhängigen Heroin verschrieben werden darf, zugleich aber eine Initiative zur Legalisierung des Haschisch-Konsums abgelehnt. 4,9 Millionen Schweizer waren stimmberechtigt und stimmten neben den beiden Drogen-Themen auch über eine Unverjährbarkeit von Sexualstrafteten ab.

Die Änderung im Betäubungsmittelgesetz ermöglicht die Weiterführung der ärztlichen Heroinverschreibung an Drogenabhängige. Diese Praxis wurde 1999 von 54 Prozent der Schweizer gebilligt, damals aber auf zehn Jahre befristet. Der Neufassung des Gesetzes mit der unbefristeten, kontrollierten Abgabe von Heroin stimmten sogar 68 Prozent der Schweizer zu.

Die ärztliche Abgabe von Heroin an Suchtkranke gehört zu einer Strategie der Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung. Dieses sogenannte Vier-Säulen-Prinzip wurde schon vor 15 Jahren entwickelt. Dadurch sei die Zahl der Drogentoten in der Schweiz gesunken, erklärte die Regierung. Die nun noch ausgebaute Strategie sieht vor, den Einstieg in die Drogenwelt zu verhindern. Möglichst vielen Abhängigen soll geholfen werden, aus ihrer Sucht auszusteigen.

63 Prozent gegen legales Kiffen
Abgelehnt wurde dagegen mit 63 Prozent Nein-Stimmen die Initiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz", die eine "Entkriminalisierung" des Cannabis-Konsums anstrebte. Schon vor der Abstimmung hatten sich Parlament und Regierung gegen die Freigabe ausgesprochen. Gegner hatten sich besorgt darüber geäußert, dass die Schweiz bei einer Zulassung von Haschisch und Marihuana zum "Drogen-Mekka" Europas werden könnte.

Sexualstraftaten unverjährbar
Eine Initiative zur Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern wurde von den Eidgenossen indes angenommen. Das Ergebnis fiel mit knapp 52 Prozent knapp aus. Gegen den Willen von Bundesrat (Regierung) und Parlament hat die Mehrheit der Stimmbürger und der Kantone (Stände) die Unverjährbarkeits-Initiative angenommen. Dadurch werden Kinderschänder in der Schweiz bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sein.

Pensionsflexibilisierung und Rechtsbeschneidung abgeblitzt
Das gleiche Schicksal wie das Kiffer-Gesetz erlitt die Initiative für eine Flexibilisierung des Pensionsalters des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Sie verlangte, dass auch Personen mit mittleren und kleinen Einkommen frühzeitig mit 62 Jahren in Pension gehen können, ohne Abstriche bei der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV).

Die von der FDP (Freisinnige) lancierte Initiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - mehr Wachstum für die Schweiz" hatte ebenfalls keine Chance. Das Volksbegehren verlangte, dass Umwelt- und Heimatschutzverbände kein Beschwerderecht haben sollen, wenn Bauprojekte von Volks- und Parlamentsentscheiden auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene genehmigt worden sind.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Ausland
30.11.2008 20:53
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung