Nach Volksentscheid

Streit um Homo-Ehe erneut vor Oberstem Gericht

Ausland
20.11.2008 08:22
Der Oberste Gerichtshof in Kalifornien muss sich erneut mit der umstrittenen Homo-Ehe beschäftigen. Nach Mitteilung der obersten Richter in San Francisco will das siebenköpfige Gremium darüber entscheiden, ob das kürzlich von den Wählern des Westküstenstaates ausgesprochene Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe zulässig ist. Bei den Wahlen am 4. November hatten 52 Prozent der Wähler für das Referendum "Proposition 8" und damit gegen die Homo-Ehe gestimmt. Danach soll nun in der kalifornischen Verfassung festgeschrieben werden, dass eine Ehe nur als Verbindung zwischen Mann und Frau zu definieren ist.

Im Mai hatten die obersten Richter das bis dahin geltende Verbot der Homo-Ehe für verfassungswidrig erklärt. Damit entschieden sie gegen eine frühere Volksentscheidung aus dem Jahr 2000, bei der 62 Prozent der kalifornischen Wähler für eine Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau gestimmt hatten. 

Hochzeits-Stopp seit 4. November
Nachdem die Richter Schwulen und Lesben grünes Licht zum Heiraten gaben, sind in Kalifornien 18.000 Homo-Ehen geschlossen worden. Der Supreme Court will bei den neuerlichen Anhörungen auch über die Rechtmäßigkeit dieser Ehen beraten. Seit dem Votum der Wähler am 4. November sind weitere Trauungen verboten.

Gleich nach der Wahl-Niederlage waren die Befürworter der gleichgeschlechtlichen Ehe in die Offensive gegangen. Mehrere Paare, Homosexuellenverbände, die Bürgerrechtsbewegung ACLU und Kommunen, darunter San Francisco und Los Angeles, reichten Klagen beim Obersten Gerichtshof ein. 

Änderungen nicht so leicht möglich?
Der Verfassungszusatz würde die Grundrechte von Lesben und Schwulen verletzen. Solch eine drastische Abänderung der Verfassung könne nicht mit einfacher Mehrheit von Wählerstimmen beschlossen werden, sondern nur durch ein Zwei-Drittel-Votum des Gesetzgebers, argumentieren die Kläger.

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