Flüssigkeitsverbot
Ende der Plastiksackerl-Schikane am Flughafen
Wie aus Kommissionskreisen zu erfahren war, soll das Verbot im Rahmen einer gesamten Neuregelung der Sicherheitsvorschriften im Flugverkehr unter Berücksichtigung neuer Technologien bis spätestens April 2010 fallen. Zu dem Fragenkomplex, der eine Art Gesamtpaket darstellt, das bis dahin beschlossen werden soll, gehören auch die umstrittenen Körperscanner.
Die vor zwei Jahren in Europa eingeführten Sicherheitsvorschriften im Flugverkehr sehen vor, dass Passagiere Flüssigkeiten wie Getränke, Zahnpasta oder Babynahrung nur noch in 100-Milliliter-Behältern in geringer Anzahl an Bord mitnehmen dürfen. Die Regelung wird seit längerem von mehreren Seiten kritisiert. Das Verbot wird von vielen Fluggästen als belästigend und als zu weit reichende Einschränkung ihrer Bedürfnisse empfunden. Auch andere Staaten, wie das nicht zur EU gehörende Norwegen oder die USA planen eine Abschaffung des Verbots unter ähnlichen Bedingungen wie die Europäische Union. Das EU-Parlament hatte bereits im September 2007 die Kommission um eine Aufhebung des Verbots ersucht.
Preise dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt sein
Am Samstag ist eine weitere EU-Verordnung bezüglich des Flugverkehrs in Kraft getreten: Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union dürfen von sofort an nur mit den tatsächlichen Preisen für Flüge werben. Alle Steuern und Abgaben müssen klar und rechtzeitig aufgelistet werden. Die Verordnung soll verhindern, dass mit sehr niedrigen Preisen geworben wird, zu denen sich dann jedoch im „Kleingedruckten“ erhebliche Nebenkosten addieren.
Der neuen Verordnung zufolge dürfen solche Nebenkosten nicht mehr versteckt werden. Auch in der Rechnung muss detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informiert werden. Außerdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Möchte der Reisende solch eine Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dem ausdrücklich zustimmen.
Vor allem Billig-Fluggesellschaften sind in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Werbepraxis kritisiert worden. Die Verordnung regelt auch eine Reihe anderer Fragen. Unter anderem ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass die Preise von Fluggesellschaften je nach Wohnsitz oder Nationalität für ein und dieselbe Strecke unterschiedlich sind. Die Verordnung vereinheitlicht auch die Kriterien für die Zulassung von Fluggesellschaften.
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 






Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.