Pensionsbezieher mit einem Gesamtrenteneinkommen von bis zu 747 Euro erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 20 Prozent der Leistung, bis zu 1.000 Euro sind es 150 Euro. Bis 2.000 Euro sinkt der Betrag linear auf 50 Euro, Bezieher von Pensionen über 2.800 Euro erhalten keine Einmalzahlung.
Keine Wartefrist mehr
Ab der Novemberpension tritt dann die Pensionserhöhung 2009 in Kraft, von der Bundesregierung vorgezogen, um die Folgen der Teuerung abzufedern. Pensionen bis zu einem Bruttobetrag von 2.412 Euro werden um 3,4 Prozent erhöht, Bezüge darüber werden um einen Fixbetrag von 82,01 Euro aufgestockt. Weggefallen ist dabei die Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung: Bisher galt, dass die Erhöhung erstmals im übernächsten Jahr nach dem Pensionsantritt vollzogen wird. Diese Frist gibt es nun nicht mehr.
Und noch eine weitere Maßnahme zum Teuerungsausgleich gibt es: Ausgleichszulagenbezieher erhalten einen Energiekostenzuschuss von 210 Euro für die Monate Oktober 2008 bis April 2009.
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