"Die tschechische Polizei hat uns angerufen. Am Dienstag sind wir zur Kriminalpolizei nach Krumau gefahren. Dort wurden mir zuerst persönliche Gegenstände meines Vaters gezeigt, die man bei der Leiche gefunden hatte. Dann wurde ich gefragt, ob ich ihn am Foto identifizieren will oder anhand der Leiche. Ich hab ihn am Bild wiedererkannt", berichtet Alexander F. (22) aus Leonding über seinen schweren Gang: "Wir mussten auch ein Zahnbürstl mitbringen, weil die tschechischen Behörden noch einen DNA-Vergleich mit der Leiche machen. Wir brauchen dann noch eine Extragenehmigung, damit wir den Vater nach Linz überstellen lassen können."
Dennoch wird für die Angehörigen nun einiges leichter: Denn wenn der Leichnam nicht aufgetaucht wäre, könnte ein Vermisster je nach Art der Verschollenheit frühestens nach drei Monaten durch das Gericht für tot erklärt werden. "Beim simplen Verschwinden beträgt die Frist gar zehn Jahre", weiß Walter Engelberger vom Linzer Bezirksgericht.
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