Verwirrung

Ende der Volkszählung führt zu Angst ums Geld

Oberösterreich
01.10.2008 16:59
Statt einer Volkszählung alle zehn Jahre gibt es jetzt jährlich eine Registerzählung. Allerdings werden nur jene Bürger, die mehr als 90 Tage im Land leben, gezählt. Weshalb Gemeinden mit Asylwerbern protestieren. Sie fürchten eine Verringerung der Ertragsanteile, die der Bund der Gemeinde für jeden Bürger zahlt.

Mit 32,3 Prozent und 701 Stimmen erreichte die FPÖ in St. Georgen im Attergau das beste Ergebnis in Oberösterreich. Die Konsequenz aus den Problemen mit dem Erstaufnahmezentrum für Asylwerber, meint FPÖ-Gemeindevorstand Franz Schneeweiß. Er fürchtet durch die 90-Tage-Regelung bei der Registerzählung, dass die Gemeinde um die Ertragsanteile für die rund 150 Asylwerber gebracht wird. Dann haben wir nur die Arbeit und bekommen nichts dafür, so Schneeweiß. Denn der Aufenthalt im EAZ beträgt im Durchschnitt nur 17 Tage.

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Stichtages
Bei der Statistik Austria ist die Sorge bekannt. Manuela Lenk, Leiterin der Abteilung Bevölkerung, beruhigt: Damit Personen gezählt werden, müssen sie nicht 90 Tage in der jeweiligen Gemeinde leben. Sie müssen nur 90 Tage im Land gemeldet sein. Außerdem werde ein halbes Jahr vor und nach dem Stichtag berücksichtigt. So würden auch die Neuankömmlinge im EAZ nicht durch den Rost fallen. Gezählt wird der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Stichtages, so Lenk.

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