Urkunde gefälscht

Wiener Soldatin täuschte Tod ihrer Mutter vor

Österreich
01.10.2008 11:00
Zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe ist am Dienstag eine ehemalige Wiener Soldatin vom Innsbrucker Landesgericht wegen der Fälschung von "besonders geschützten Urkunden" verurteilt worden. Mit einer laut Anklageschrift "total gefälschten" Todesbestätigung der nicht verstorbenen Mutter hatte die in Tirol stationierte inzwischen 23-Jährige Anfang Juni 2006 ihre Dienstfreistellung begründet. Obwohl "sie die Strafe so hinnehmen und kein Einspruch mehr erheben werde", ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

"Ihre Angaben waren widersprüchlich. Zudem habe ich nicht die geringsten Zweifel, dass Sie selbst die Todesbestätigung hergestellt und an die Kaserne gefaxt haben und nicht Ihr Ex-Freund", erklärte Richter Norbert Hofer in Richtung der Angeklagten das Urteil. Die Daten auf der Urkunde seien zu 99 Prozent richtig, und er frage sich, woher der Mann diese gewusst haben sollte. "Das ist beim besten Willen eine Schutzbehauptung, aber keine glaubhafte Aussage", schloss er die Verhandlung.

Nach Zeugenaussagen eines Vizeleutnants der Andreas-Hofer-Kaserne in Absam habe die Frau am 24. April 2006 um Dienstfreistellung ersucht, weil ihre in Niederösterreich lebende Mutter nach einem Autounfall schwer verletzt auf der Intensivstation im Krankenhaus liege. "Vier Tage später hat sie nochmals um eine Freistellung bis zum 2. Mai angesucht, weil ihre Mutter gestorben sei", schilderte der Mann.

Gefälschte Todesbestätigung nach einem Monat gefaxt
"Sie wurde vier- bis fünfmal aufgefordert, eine Todesbestätigung zu bringen", schilderte der Zeuge weiter. Die Angaben für die verspätete Faxübermittlung der Urkunde nach einem Monat seien "so diffus" gewesen, dass der Kompaniekommandant entschieden habe, dem nachzugehen. In den vier Wochen habe die Frau nicht bekannt gegeben, dass ihre Mutter in Wahrheit noch am Leben sei.

Frau belastet den Ex-Freund
"Ich weiß, dass ich falsch reagiert und gehandelt habe", bekannte die Ex-Soldatin am Dienstag. Nach ihren Angaben habe ihr damaliger Freund die Geschichte eingefädelt. "Er hat mich in der Kaserne angerufen, dass meine Mutter gestorben ist. Ich habe mir Sorgen um meinen kleinen Bruder gemacht und bin sofort heimgefahren", sagte sie. Ihr Ex-Freund habe sie "ruinieren wollen" und von ihr verlangt, das Leben mit ihm zu verbringen. Für die 23-Jährige sei die Kaserne "ihr Leben" gewesen, etwas, was sie immer machen wollte.

Für das Urteil mildernd sei laut dem Richter die Unbescholtenheit der Wienerin gewesen, erschwerend ihre "Dreistigkeit". Zudem sei sie nicht geständig gewesen. Die Frau hat jetzt drei Tage Bedenkzeit, um Einspruch zu erheben. Die Verhandlung war in der Vergangenheit mehrmals vertagt worden.

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