Keine Bewährung
Mörder von John Lennon bleibt weiter in Haft
Demnach muss der heute 53-jährige Chapman noch mindestens zwei weitere Jahre in Haft bleiben, bevor er einen neuen Antrag stellen kann.
Auch die Gesuche des Lennon-Mörders auf bedingte Freilassung vor zwei, vier, sechs und acht Jahren waren abschlägig beschieden worden. 2006 hatte der Ausschuss mitgeteilt, wegen der "extrem gewalttätigen Natur der Tat" sei es "nicht im besten Interesse der Gemeinschaft", John Lennons Mörder freizulassen.
Vor vier Jahren hat Chapman im Gespräch über seine Tatmotive erneut die Aufmerksamkeit zur Sprache gebracht, die er nach dem Mord für sich kalkulierte. Die Richter argumentierten daraufhin, ihn zu diesem Zeitpunkt auf freien Fuß zu setzen würde erheblich die Achtung vor dem Gesetz untergraben.
2002 hatte der Ausschuss geurteilt, eine Haftentlassung würde der Schwere seines Verbrechens nicht gerecht werden. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 kam das Gremium zur Ansicht, der Häftling werde bis heute von dem Drang nach "Ruhm und Bekanntheit" getrieben, der ihn zum Mörder gemacht hatte.
Chapman erschoss Lennon am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnsitz, dem Dakota Building, in New York und erhielt dafür eine lebenslange Haftstrafe. Nach 20 Jahren im Gefängnis darf er sich alle zwei Jahre um eine Bewährung bemühen, die ihm bisher jedoch versagt blieb.
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