1. "GITMO-Prozess"

Fünfeinhalb Jahre Haft für Bin-Laden-Fahrer

Ausland
08.08.2008 08:15
Knalleffekt im ersten US-Kriegsverbrecherprozess seit dem Zweiten Weltkrieg: Der Al-Kaida-Aktivist Salim Hamdan ist von einem Miltärgericht im US-Gefangenenlager Guantanamo zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit blieb das Strafmaß am Donnerstag deutlich unter den Forderungen der Militäranklage. Diese hatte für den ehemaligen Fahrer von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden 30 Jahre Haft gefordert.

In seinem Plädoyer zur Strafmaßbestimmung hatte Ankläger John Murphy am Donnerstag vor den Geschworenen für eine harte Strafe geworben: "Angesichts der Fakten in diesem Fall sollten Sie die Möglichkeit lebenslanger Haft erwägen." Er halte eine Strafe von "nicht weniger als 30 Jahren" für angemessen. Hamdan selbst bat die Geschworenen um Nachsicht und entschuldigte sich für mögliches Fehlverhalten.

"Es war so traurig zu sehen, dass unschuldige Menschen getötet wurden", sagte der Jemenit im Verhandlungssaal. "Ich entschuldige mich persönlich bei all jenen, denen durch mich möglicherweise Leid zugefügt wurde." Er sei im Dienst der Al Kaida in Afghanistan gelandet, weil er in seinem Heimatland Jemen keine angemessene Arbeit gefunden habe.

Als er erfahren habe, dass Bin Laden hinter Terroranschlägen steckt, habe ein Umdenken eingesetzt. "Danach hat sich die Art und Weise, wie ich Bin Laden sah, natürlich sehr geändert", versicherte Hamdan. Hamdan bat die Geschworenen um eine Strafe nach dem Vorbild des Guantanamo-Insassen David Hicks, der als "australischer Taliban" bekannt geworden war. Hicks war nach einem Deal mit der US-Militärjustiz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, wurde dann aber bald in sein Heimatland abgeschoben. "Jetzt ist er wieder frei bei seiner Familie und seinen Kindern", sagte Hamdan. Er schloss seine Ausführungen mit einer abermaligen Entschuldigung an die Terroropfer.

Hamdan war am Vortag der Beihilfe zum Terrorismus schuldig gesprochen worden. Den schwerer wiegenden Vorwurf der Verschwörung hatte die Jury aber nicht als erwiesen angesehen. Das Strafmaß wird in dem Gericht unabhängig vom Schuldspruch festgelegt. Es wurde mit einer baldigen Einigung gerechnet. Hamdans Verteidiger hatten bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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