Zugspitzen-Drama
Ermittlungen gegen den Veranstalter eingeleitet
"Der Veranstalter hat eine Garantenstellung", betonte Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl. Dass es einen Wetterumbruch geben würde, sei vorher bekanntgewesen. "Möglicherweise hätte er die so schlecht ausgerüsteten Teilnehmer gar nicht starten lassen dürfen", sagte der Jurist. Auch ein Abbruch des Laufs wäre in Betracht gekommen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens solle all dies geklärt werden, vorher werde die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details nennen.
Teilnehmer bestanden auf Durchführung des Berglaufs
Die getgoing GmbH war am Freitag telefonisch zunächst nicht erreichbar. Auf der Homepage verweist die Firma aber darauf, dass die laufenden Untersuchungen keine Stellungnahme zuließen. Insider hatten in Fernsehinterviews berichtet, dass der Extremberglauf im vergangenen Jahr wegen schlechten Wetters abgebrochen worden sei. In diesem Jahr hätten Teilnehmer darauf bestanden, den Lauf in jedem Fall durchzuhalten.
Rund 600 teilnehmende Läufer
An dem Extremberglauf über 16,1 Kilometer und rund 2.000 Höhenmeter hatten am vergangenen Sonntag rund 600 Läufer teilgenommen. Zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren waren auf dem letzten Teilabschnitt zum Gipfel zusammengebrochen und unter anderem an Unterkühlung gestorben. Sechs weitere Sportler mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Der gesetzliche Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
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