Versteckte Kosten
EU schiebt Lockangeboten für Flüge Riegel vor
Ausland
09.07.2008 13:12
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet, die künftig irreführende Lockangebote für Flugtickets verhindern wird. Die Airlines können demnach nicht mehr mit einem Flugpreis von wenigen Euro werben, ohne die zusätzlichen Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge anzugeben. Bisher werden die Verbraucher beim Buchen oft überrascht, dass der Preis viel höher ist als in der Werbung angegeben.
Fluggesellschaften müssen in der EU künftig sämtliche Kosten für ein Ticket offenlegen. Sie müssen demnach müssen künftig im Internet oder in Anzeigenwerbungen zuerst den Gesamtpreis eines Tickets angeben, einschließlich aller Zusatzkosten wie Flughafengebühren. Dies soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im neuen Verordnungstext.
Auch die Kosten für Wahlleistungen wie das Mitnehmen zusätzlicher Gepäckstücke oder eine Reiserücktrittversicherung müssen vor der Buchung aufgeführt werden. Der Kunde muss diese selbst wählen können.
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