Wegen Klagen

Horst Köhler will EU-Vertrag nicht unterschreiben

Ausland
01.07.2008 08:01
Der EU-Reformvertrag liegt in Deutschland vorerst auf Eis. Bundespräsident Horst Köhler will bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen den Vertrag die Ratifikationsurkunde nicht unterzeichnen. "Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", teilte das Präsidialamt am Montag in Berlin mit. Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Partei Die Linke Klagen in Karlsruhe eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.

Die Entscheidung Köhlers war bereits erwartet worden. Diese sei den Karlsruher Richtern am Montag in aller Form mitgeteilt worden, erklärte das Bundespräsidialamt. Der Aufschub habe nichts mit der eigenen Prüfung des Zustimmungsgesetzes zum Lissaboner Vertragswerk auf Verfassungsmäßigkeit zu tun.

Noch nicht unter Zugzwang
Noch ist Deutschland nicht unter Zugzwang, was die Ratifizierung anbetrifft. Der Vertrag kann nach dem Nein der Iren in einer Volksabstimmung Mitte Juni möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Jänner 2009 oder zumindest vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten. Neben einem positiven Votum der Iren steht auch noch die Zustimmung aus Ländern wie Schweden oder Spanien aus. In Tschechien ist der Vertrag derzeit ebenfalls zur Prüfung beim Verfassungsgericht.

Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt.

Der Lissabon-Vertrag löst den Entwurf einer Europäischen Verfassung ab, der im Sommer 2005 in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Mit dem Grundvertrag soll die EU einen Ratspräsidenten erhalten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Außerdem soll es einen gemeinsamen Verantwortlichen für die EU-Außenpolitik, häufigere Mehrheitsentscheidungen und die Möglichkeit eines Volksbegehrens geben.

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