Die Betreiberin hatte nach der verordneten Schließung vor drei Jahren weiterhin pflegebedürftige Menschen betreut. Offiziell fungierten diese als "Mieter". Sämtliche Versuche der Sozialabteilung, das Haus zu kontrollieren, scheiterten: Die Besitzerin ließ sie einfach nicht hinein.
Durchsuchungsbefehl erfolgte nach Todesfall
Ein Durchsuchungsbefehl wurde nicht genehmigt, da kein konkreter Tatverdacht vorlag. Dies änderte sich erst, als eine 92-jährige Frau im Landeskrankenhaus Wolfsberg starb. Sie war schwerst wundgelegen aus diesem Heim ins Spital eingeliefert worden.
Der Wunsch der Behörden
Andrea Meisslitzer von der Kärntner Landesregierung äußerte am Dienstag den Wunsch, dass man auch gegen den Willen der Hauseigentümer Kontrollen durchführen könnte, jedoch: "Vom Strafrecht her ist das wahrscheinlich nicht möglich.“
Hausarzt schweigt
Laut ORF ist der langjährige Hausarzt der Betreiberin und ihrer "Mieter" seit einem halben Jahr in Krankenstand. Der derzeitige Hausarzt weigerte sich, öffentlich zu der Causa Stellung zu nehmen.









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