Die Frau sei zwar "nur" seine "Zweitfrau", aber immerhin auch die Mutter der gemeinsamen kleinen Tochter. Und als solche habe sie sich "anständig" aufzuführen und nicht etwa auszugehen, wenn er bei der "Erstfrau" sein muss.
Erzählungen nach sei auch die Zweitfrau als Kind vergewaltigt worden, und da habe er eben gedacht, es sei die beste Rache an ihr, dass er sich an ihrer Tochter vergreift. Und wirklich gewehrt habe sich die Kleine auch nicht: "Sie hat ja vor mir nie Angst gehabt, sie hat mich ja gekannt und mir vertraut." Aber doch, richtig sei es auch nicht gewesen.
Richterin Susanne Lehr verhängt fast wort-, auf jeden Fall fassungslos fünfeinhalb Jahre Haft. Die der Mann annimmt. Staatsanwalt Gerd Hermann überlegt noch: keine Erklärung.
von Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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