Rechtskräftig

Schuldspruch gegen Roland Horngacher bestätigt

Österreich
22.07.2008 18:56
Die Karriere des außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher dürfte jetzt ihr definitives Ende gefunden haben: Das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom Oktober 2007, mit dem der Polizeigeneral wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Er hat nur noch die Chance, gegen das Strafmaß zu berufen - was aber auch die Staatsanwalt tut. Bleibt es am Ende bei über 12 Monaten bedingt, wird er automatisch des Amtes enthoben.

Der Oberste Gerichtshof hat in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen. "Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt", gab der Sprecher des Höchstgerichts, Kurt Kirchbacher, Dienstagmittag bekannt.

Berufungen beim OLG
Die Entscheidung über die anhängigen Berufungen gegen das Strafausmaß - während Horngacher um eine Strafreduktion ersucht, tritt die Staatsanwaltschaft aus generalpräventiven Gründen für eine höhere Strafe ein - hat der OGH dem Oberlandesgericht zugewiesen. Das OLG wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen. Sollten dabei die 15 Monate bestätigt bzw. die Strafe nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, wäre damit für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden. In diesem Fall würde er auch den Anspruch auf eine Beamtenpension verlieren und müsste sich nach einem völlig neuen Job umsehen.

Verurteilung wegen rechtswidriger Amtshandlungen
Dem rechtskräftigen Schuldspruch zufolge missbrauchte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit Vorgängen in einem Casino im Wiener Prater seine Amtsstellung, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ. Dieser ließ Horngacher im Gegenzug aus Gefälligkeit wiederholt Pkw aus seinem schmucken Fuhrpark unentgeltlich nutzen.

Für das Erstgericht stand fest, dass diese Amtshandlung rechtswidrig war und von Horngacher - offenbar als "Freundschaftsdienst" für den Casino-Betreiber - im Wissen um ihre Unrechtmäßigkeit in die Wege geleitet wurde.

Als Amtsmissbrauch wurde auch  das Abspielen geheimer Audio-Dateien gewertet, die Horngacher im Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi zur Kenntnis brachte. Die sieben Files waren im Rahmen einer richterlich genehmigten Überwachung aufgezeichnet worden und dokumentierten Telefongespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, mit Wolfgang B., dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells.

"Intimfeind" Geiger via Medien desavouiert
Geiger und Horngacher galten als "Intimfeinde". Horngacher dürfte sich mit der Preisgabe der geheimen Informationen eine mediale Desavouierung seines Gegners erwartet haben. Damit wurden Geiger und Wolfgang B. in ihrem Recht auf ein faires Verfahren - die Kriminaldirektion (KD) 1 hatte zu diesem Zeitpunkt schon Monate gegen den Sauna-Betreiber wegen des Verdachts in Richtung Menschenhandel und grenzüberschreitenden Prostitution ermittelt und war dabei auf dessen freundschaftliches Verhältnis zu Geiger gestoßen - und die Republik in ihrem Anspruch auf ein effizientes Strafverfahren geschädigt.

Weitere Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch
Der Verrat von Amtsgeheimnissen bezog sich auf zwei Auskünfte, die Horngacher im November 2001 und im Juli 2005 verbotenerweise der BAWAG erteilt hatte. Dabei war es jeweils um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" über potenzielle Geschäftspartner des milliardenschweren Investors und BAWAG-Großkunden Martin Schlaff gegangen.

Horngacher könnte in absehbarerer Zeit schon ein weiteres Mal vor Gericht landen. Bei der Staatsanwaltschaft Krems sind Ermittlungen wegen weiterer möglicher amtsmissbräuchlicher Vorgänge anhängig, bestätigte Behördenleiter Friedrich Kutschera am Dienstagnachmittag.

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