Zeitplan vorgelegt

EU setzt Griechen Frist zum Schutz der Außengrenze

Ausland
04.03.2016 14:22

Die EU-Kommission hat am Freitag einen Zeitplan vorgelegt, welche Fortschritte zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bis wann erreicht werden sollen. Dabei setzt sie Griechenland bei der Registrierung der ankommenden Flüchtlinge eine mehrwöchige Frist. "Griechenland erhält bis Mai Zeit, die Außengrenzen zu schützen", sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Am 12. Mai werde man die griechischen Anstrengungen bilanzieren.

"Sollten wir bis dahin keinen Erfolg erkennen, werden wir ohne zu zögern die Voraussetzungen schaffen, dass die Grenzkontrollen in Europa verlängert werden können", sagte der griechische Kommissar der deutschen Zeitung "Welt". In Griechenland sitzen derzeit rund 30.000 Flüchtlinge fest, seit unter anderem Mazedonien seine Grenze praktisch geschlossen hat.

Athen fordert sofortige Weiterleitung der Flüchtlinge
Auch andere Balkanstaaten wollen täglich nur wenige Hundert Menschen durchlassen. Österreich hat vor zwei Wochen strikte Obergrenzen für Ein- und Durchreise festgelegt. Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras forderte am Donnerstag die sofortige Weiterleitung der in Griechenland gestrandeten Flüchtlinge in andere EU-Länder. Griechenland trage bereits jetzt weit mehr an der Last der Flüchtlingskrise als andere, sagte er beim Besuch von EU-Ratspräsident Donald Tusk in Athen.

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Am Montag wollen die EU-Staats- und Regierungschefs bei einem Gipfeltreffen mit der Türkei erreichen, dass die Regierung in Ankara den Flüchtlingsstrom Richtung Griechenland weitgehend stoppt.

Was die EU in der Flüchtlingskrise wann erreichen will
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sollen laut dem nun von der Kommission präsentierten Zeitplan die nationalen Maßnahmen zur Grenzsicherung in der EU bis Ende des Jahres wieder abgeschafft werden und eine Rückkehr zum kontrollfreien Reisen im Schengenraum möglich sein. Andernfalls hätten die EU-Staaten die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang Grenzkontrollen aufrechtzuerhalten. Für Griechenland als Haupteinreiseland für Flüchtlinge in Europa würde das wohl den faktischen Ausschluss aus dem Schengenraum bedeuten.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten Wegmarken:

Bis 12. März: Die griechische Regierung soll einen Aktionsplan vorlegen, wie sie die in Amsterdam vorbereiteten Empfehlungen des EU-Ministerrates zur Sicherung der EU-Außengrenze umsetzen will.

16. März: Die EU-Kommission legt Pläne vor, wie sie das System zur Bearbeitung von Asylanträgen in der EU reformieren will. Das bisherige System (Dublin II), nach dem ein Flüchtling seinen Asylantrag in jenem EU-Land stellen muss, in dem er zum ersten Mal den Boden der EU betreten hat, gilt infolge der Flüchtlingskrise als gescheitert.

Bis 12. April: Die EU-Kommission gibt eine Bewertung der von Griechenland ergriffenen Maßnahmen ab.

Bis 12. Mai: Griechenland berichtet über die Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Sollten die schwerwiegenden Störungen an der EU-Außengrenze noch immer bestehen, legt die EU-Kommission einen Vorschlag nach Artikel 26 des Schengen-Grenzkodex vor.

13. Mai: Falls Griechenland den Forderungen nicht nachgekommen ist, beschließen die EU-Staaten die Aufrechterhaltung von nationalen Grenzkontrollen für bis zu zwei Jahre.

Bis Juni: Die EU-Staaten und das EU-Parlament sollen sich auf einen gemeinsamen Grenz- und Küstenschutz einigen, den die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen hat.

Bis September: Der Grenz- und Küstenschutz soll seine Arbeit an den EU-Außengrenzen aufgenommen haben.

Dezember: Für den Fall, dass die gemeinsamen EU-Maßnahmen erfolgreich sind, sollen die Mitgliedsstaaten des Schengenraums ihre nationale Grenzsicherung wieder aufheben.

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