Ausstand geht weiter

D: Lokführer-Streik laut Gericht rechtmäßig

Ausland
07.11.2014 06:36
Der Streik der deutschen Lokführergewerkschaft GDL ist nach einem Spruch des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main rechtmäßig. Richterin Ursula Schmidt lehnte am Donnerstagabend einen Antrag der Bahn auf eine einstweilige Verfügung ab. Die Bahn kündigte daraufhin an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Berufung einzulegen. Deshalb müssen sich Millionen Bahnreisende weiter auf ein schmales Zugangebot einstellen, die Bahn fährt am zweiten Tag des Ausstands im Personenverkehr wie am Vortag nach Ersatzfahrplänen.

Der Streik der GDL sei verhältnismäßig und gerechtfertigt, sagte die Richterin. Es sei das Wesen eines Streiks, dass es zu großen Beeinträchtigungen kommen könnte. GDL-Chef Claus Weselsky begrüßte das Urteil: Es habe den Lokführern "in allen Punkten" Recht gegeben.

Seit Mittwochnachmittag streiken die Lokführer im Güter- und seit Donnerstagnacht auch im Personenverkehr. Der Streik soll bis Montag früh dauern und wäre dann der längste in der Geschichte der Deutschen Bahn. Am Donnerstag waren rund ein Drittel der Personenzüge und die Hälfte der Güterzüge im Einsatz. Das soll in etwa auch am Freitag so sein, erklärte eine Deutsche-Bahn-Sprecherin. Tags zuvor seien die Fern- und Regionalzüge oft nicht ausgelastet gewesen, weil offensichtlich viele Reisende auf andere Verkehrsmittel umgestiegen waren.

Kein Ende des Streits
Richterin Schmidt hatte zuvor versucht, die Konfliktparteien zu neuen Gesprächen zu bewegen, und einen Vergleichsvorschlag für ein Schlichtungsverfahren vorgelegt. Während die Deutsche Bahn dem Vorschlag zustimmte, lehnte ihn die GDL zunächst ab. Die Richterin hatte sich um einen Kompromiss bemüht, der den bisherigen Knackpunkt des Tarifstreits, die Tarifpluralität, explizit ausklammerte. Das wollten die Vertreter der Lokführer nicht akzeptieren: Sie wollten ausdrücklich festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten. Bahn-Anwalt Thomas Ubber lehnte die Modifikation ab und brachte den Vergleich endgültig zum Scheitern.

Vor dem Arbeitsgericht hatte am Nachmittag die mündliche Verhandlung über den Ausstand der Lokführer begonnen. Die Bahn hatte sich nach eigenen Angaben "schweren Herzens" dazu entschieden, auch mit juristischen Mitteln gegen den Streik vorzugehen. Die GDL hatte am Mittwoch einen Schlichtungsvorschlag der Bahn zurückgewiesen.

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