Rechnungslegungspflichtige Unternehmen, die bisher ihre Veräußerungsgewinne aus Grund und Boden mit dem Normalsatz von bis zu 50 Prozent versteuert hätten, sollen künftig nur mehr 25 Prozent zahlen, so Doralt. "Richtig wäre gewesen, solche Gewinne genauso wie andere Wertsteigerungen im Betriebsvermögen generell mit dem Normalsteuersatz zu versteuern."
Hätte man dies schon immer - also auch bei den Bauern - getan, gäbe es "rein rechnerisch" keine Budgetkrise, konstatiert Doralt. Mit dem 25-prozentigen Steuersatz werde "in Wahrheit ein Landwirteprivileg" für die nächsten 100 Jahre festgeschrieben, meint der Universitätsprofessor.
Doralt gegen Steuerpauschalierung
Auch in Sachen Einkommensteuer schießt Doralt scharf gegen die Landwirte - und das ÖVP-geführte Finanzministerium: Es sei anmaßend, "wenn Bauernfunktionäre die Meinung vertreten, es sei das angeborene Recht der Bauern, keine Einkommensteuer bezahlen zu müssen". Ein Dorn im Auge ist dem Experten insbesondere die Steuerpauschalierung für Landwirte. Derzeit verdoppelten und verdreifachten nämlich Großbetriebe durch Betriebsteilungen ihre Pauschalierungsgrenzen - "ohne dass das Ministerium durch eine Änderung der Pauschalierungsverordnung dies verhindert".
Laut Doralt gibt es eine verfassungsrechtliche Lücke, die es de facto ausschließe, die aus seiner Sicht gesetzeswidrige Pauschalierung beim Verfassungsgerichtshof anfechten zu können. "Diese Lücke nützen die Finanzminister aus, wenn sie die Pauschalierung - rechtsmissbräuchlich - ausdrücklich zur 'steuerlichen Entlastung' der Landwirte verwenden", so Doralt. Im Gesetz sei jedoch von einer solchen Entlastung keine Rede, es biete nur die Basis für eine Gewinnpauschalierung.
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