Vor sechs Monaten erblickte Lukas das Licht der Welt. Gleich nach seiner Geburt brachten die Eltern, georgische Asylwerber, einen Asylantrag für ihr Kind ein. Doch dieser wurde abgelehnt.
In dem Bescheid wird festgestellt, dass das Recht des Buben auf Familienleben nicht ausreicht, um eine Ausweisung zu verhindern. Die Eltern von Lukas hingegegen dürfen während des Asylverfahrens in Österreich bleiben.
Seither lebt der Säugling illegal in unserem Land. Für Anwalt Wilfried Embacher eine unhaltbare Situation, er legte nun beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein.
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