Kostelka-Reimer unterstellte Ex-BAWAG-Direktor Elsner, seinem Nachfolger Zwettler, vier früheren BAWAG-Vorständen und Ex-Aufsichtsratschef Weninger wörtlich ein „Komplott“. Sie hätten „zusammen gewirkt“, um die Eigentümer und die AVB - sozusagen die frühere BAWAG – „schuldhaft und rechtswidrig“ zu schädigen und Verluste zu verschleiern. Das habe dazu geführt, dass der beim Verkauf erzielte Erlös in jedem Fall um die Bundeshaftung verringert wurde, die zur Rettung der Bank ins Spiel gebracht worden war.
Verzetnitsch wegen Streikfonds unter Beschuss
ÖGB-Präsident Verzetnitsch habe entgegen den Statuten des ÖGB angenommen, „formaljuristischen Zugriff“ auf das gesamte Vermögen des ÖGB zu besitzen. Dass Verzetnitsch nach Bekanntwerden der Karibik-Verluste der BAWAG in Absprache mit Weninger den Streikfonds zu Gunsten der damaligen Gewerkschaftsbank verpfänden ließ, sei aber nicht rechtens gewesen.
Verteidiger glauben an Abweisung der Klage
Die Anwälte der früheren BAWAG-Spitze - von den Beklagten war keiner persönlich zu der Verhandlung erschienen - zeigten sich überzeugt, dass die Klage letzten Endes abgewiesen werden wird. Einhellig bestritten sie die Aktivlegitimation der Kläger und legten dar, deren Begehren sei nicht schlüssig. Außerdem seien die Forderungen aktien- und privatrechtlich längst verjährt.
Erstes Grundsatzurteil im März
Die Verhandlung wurde auf den 26. März vertagt. Möglicherweise fällt der Dreier-Senat dann schon ein erstes Grundsatzurteil, in dem über die Sinnhaftigkeit der Klage abgesprochen wird.
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