Er schloss aber nicht aus, dass es bis in Richtung Existenzminimum gehen könnte: „Vielleicht. Ich weiß es noch nicht. Diese Entscheidung muss das Präsidium treffen.“
Verzetnitsch habe Vereinstatuten eindeutig verletzt
Verzetnitsch habe bei der seinerzeitigen Verpfändung des ÖGB-Vermögens im Rahmen der BAWAG-Affäre eindeutig die ÖGB-Vereinsstatuten verletzt, argumentiert Haberzettl. Dies sei zwar nicht strafrechtlich relevant, zivilrechtlich werde man aber gegen den Ex-Präsidenten vorgehen.
Ex-Chef klagt selber wegen Entlassung
Verzetnitsch hat ja seinerseits den ÖGB wegen seiner fristlosen Entlassung geklagt. Der Streitwert hierbei: 800.000 Euro. Der ÖGB weist diese Ansprüche des früheren Chefs als unbegründet zurück.
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