"Hürden für Justiz"

Kritik nun auch am Bankgeheimnis für Inländer

Wirtschaft
28.05.2013 10:10
Mit einem Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug und Steuerflucht haben die EU-Staats- und Regierungschefs vorige Woche das Ende des Bankgeheimnisses für Steuerausländer eingeläutet. Beim Bankgeheimnis für Inländer hingegen soll sich laut der österreichischen Bundesregierung hierzulande vorerst nichts ändern. Nun regt sich erster Widerstand gegen diese ungleiche Anwendung der Regelung auf heimische und ausländische Konten: Die Justiz möchte schneller an Konten von mutmaßlichen Verbrechern herankommen.

Es sei "absurd", dass es oft ein Jahr dauere, bis Staatsanwälte Kontodaten von solchen Personen erfahren, während die Finanzbehörden "nur" wegen der Möglichkeit der Steuerhinterziehung online Kontoinformationen aus dem Ausland erhalten, kritisierte der frühere Chef der Wirtschaftskorruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Walter Geyer (Bild) am Dienstag.

"Der Justiz werden Hürden aufgebaut"
Angesichts der neuen grenzüberschreitenden Informationsflüsse sei es "überhaupt nicht zu begründen, warum der Justiz solche Hürden aufgebaut werden", meinte Geyer im ORF-"Morgenjournal". Immerhin gehe es meist um schwere Vorwürfe wie Geldwäsche, Wirtschaftsdelikte, Korruption oder Suchtgifthandel.

Geyer findet es "merkwürdig", dass in Österreich der Bankenverband ein Einspruchsrecht gegen die Kontoöffnung hat, zusätzlich dürfen die Bank und "selbstverständlich" auch der Kontoinhaber sich juristisch wehren. Damit werden bis zu drei Gerichtsbeschlüsse fällig, was entsprechend lange dauere.

"Peinliche Situationen für Österreich"
Das führe zu "peinlichen Situationen für Österreich", wird auch WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda im "Morgenjournal" zitiert. So habe es etwa in einem brisanten Verfahren ganze 14 Monate gedauert, bis in Österreich auf Bitte einer ausländischen Staatsanwaltschaft ein Konto geöffnet werden konnte. Für die langen Verfahren sei Österreich EU-intern schon oft kritisiert worden.

Außerdem müsse in Österreich die Anordnung zur Kontoöffnung flächendeckend an alle rund 800 Banken gestellt werden, womit man nicht mehr davon ausgehen könne, dass die Informationen vertraulich bleiben. "Die Ermittlungen können ab diesem Zeitpunkt also erheblich schwerer werden", so Geyer. Noch dazu seien in der Anordnung personenbezogene Daten der Zeugen enthalten.

Zentrales Kontenregister gefordert
Geyer wünscht sich nach deutschem Vorbild ein zentrales Kontenregister, damit die Staatsanwaltschaft nur jene Banken kontaktieren müsste, wo ein Verdächtiger auch tatsächlich ein Konto hat. In Österreich sei diesbezüglich jedoch nichts geplant, hieß es im "Morgenjournal" unter Berufung auf Justizministerin Beatrix Karl. Jedenfalls bis zur Nationalratswahl im Herbst werde es demnach keine Aktivitäten in Richtung Kontenregister geben.

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