In der Vergangenheit seien in den Bundesländern zahlreiche Geräte-Beschlagnahmen gescheitert, weil die falsche Rechtsgrundlage herangezogen worden sei, führt Maier als Beispiel an. "Allein in Salzburg mussten im letzten Jahr 200 illegale Geräte wieder an die Betreiber ausgefolgert werden." Vielfach habe man die Automaten nämlich nicht auf Basis von Paragraf 168 Strafgesetzbuch (illegales Glücksspiel und Glücksspielbetrug) sichergestellt, sondern nach landesrechtlichen Bestimmungen.
Länder wollen sich Gutachterkosten ersparen
Der Grund könnte laut dem Mandatar darin liegen, dass bei §168-Beschlagnahmen ein gerichtlich beeideter Sachverständiger dabei sein muss - und in vielen Fällen habe man sich wohl die Gutachterkosten sparen wollen. Die Sicherstellungen nach landesrechtlichen Bestimmungen seien aber vom Unabhängigen Verwaltungssenat meist wieder aufgehoben worden.
Maier untermauert seine Vermutung mit Zahlen aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen durch das Innen- und Justizministerium. Etwa wurden in der Steiermark im Vorjahr 1.183 Kontrollen durchgeführt, bei denen die Plaketten und Aufstellungsorte der Geräte überprüft wurden. Polizeiliche Anzeigen nach §168 StGB wurden aber nur drei erstattet, hingegen 42 wegen Übertretungen des steirischen Veranstaltungsgesetzes.
Etwas besser fiel die Bilanz für Wien aus. Dort wurden zwar nur 179 Kontrollen durchgeführt, aber 34 Anzeigen nach dem Veranstaltungsgesetz und 63 nach §168 StGB erstattet. In Niederösterreich rückten die Prüfer 68 Mal aus, zu Anzeigen wegen illegalen Glücksspiels kam es in nur zwei Fällen. In Salzburg, Vorarlberg und Oberösterreich wurden drei, neun bzw. zehn derartige Anzeigen erstattet, Kontrollzahlen liegen für diese Bundesländer keine vor. Im Burgenland führten 31 Kontrollen immerhin zu 16 §168-Anzeigen und neun nach dem Veranstaltungsgesetz. In Tirol kam es infolge von 68 Kontrollen zu 30 Anzeigen wegen illegalen Glücksspiels, in Kärnten wurde 65 Mal geprüft, aber nur ein einziges Mal nach §168 StGB angezeigt.
Insgesamt wurden im Vorjahr 137 Anzeigen wegen illegalen Glücksspiels erstattet, davon wurden 133 Fälle geklärt. 2008 waren 176 Anzeigen 169 geklärten Fällen gegenübergestanden. Zu Verurteilungen nach §168 StGB kam es 2009 in nur 18 Fällen, 2008 waren es sieben gewesen. Zahlen zu Beschlagnahmen liegen laut Maier, der auch Vorsitzender des Datenschutzrates ist, keine vor.
Lob für neues Gesetz - Attacke von den Grünen
Die Glücksspielgesetz-Novelle, die - nach jahrelangem Ringen - noch vor dem Sommer ins Parlament soll, soll die Situation deutlich verbessern, so Maier. Der Gesetzesentwurf enthalte ein "entscheidende Bestimmung", die neben dem Strafverfahren ein eigenes Prozedere für die Beschlagnahme von Automaten vorsehe. In Hinkunft können also illegale Autoamten unabhängig vom Gerichtsverfahren eingezogen und vernichtet werden. Damit könne man erstmals effektiv gegen illegale Geräte vorgehen.
Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz sprach bei der Novelle hingegen von einem "Gangster-Gesetz", das "nur in Österreich und vielleicht in Kasachstan" möglich sei. Die Chefs jener vier Bundesänder, in denen das sogenannte kleine Glücksspiel derzeit erlaubt ist, "hängen an der Steuernadel des organisierten Glücksspiel und sind nicht bereit, auf einen Cent zu verzichten", kritisierte Pilz. 2009 habe das Automatenspiel den vier Bundesländern 101,5 Millionen Euro an Steuern gebracht, davon seien 55 Millionen Euro auf Wien, 20 Millionen Euro auf Niederösterreich, 18,1 Millionen Euro auf die Steiermark und 8,4 Millionen Euro auf Kärnten entfallen. Im neuen GSpG gebe es eine "Bundesgarantie zur Maximierung der Spielsucht", so Pilz.
Häupl, Pröll und Co. seien die "politischen Paten der Glücksspielkonzerne" und bereit, Jugend-, Familien- und Kriminalitätsschutz den finanziellen Interessen ihrer Länder und Parteien zu opfern, kritisierte Pilz erneut. Dabei fräßen die Folgekosten etwa für Gerichtsverfahren die Steuereinnahmen auf, sagte der Grüne Wiener Stadtrat David Ellensohn. Fast 20 Prozent der Spielsüchtigen sagten von sich selbst, sie seien kriminell geworden, um sich Geld fürs kleine Glücksspiel zu beschaffen.
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