Der Fall hatte im Herbst 2008 für Aufsehen gesorgt. Der Bauer soll dem 56- jährigen Knecht übermäßig viel Arbeit aufgebürdet und ihn medizinisch kaum versorgt haben. Außerdem soll er den Mann auch geschlagen und beschimpft haben (siehe Infobox). Gutachten ergaben, dass das Opfer in seiner Entwicklung und im Sozialleben stark eingeschränkt ist.
Die weiteren Tatbestände schwerer Betrug und Urkundenfälschung betreffen nicht nur den Landwirt, sondern auch dessen 29- jährigen Sohn, der die Wirtschaft mittlerweile übernommen hat. Beide sollen Unterschriften des Opfers bei Förderansuchen und Pachtverträgen gefälscht haben. Dadurch entstanden dem Knecht und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Schäden in der Höhe von rund 200.000 Euro. Dieser Betrag wurde vom Beschuldigten anerkannt. Der Sohn wurde bereits im April wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt.
Obwohl der Landwirt in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde, kam er mit einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von 18 Monaten davon. Er berief trotzdem sofort, aber auch der Staatsanwalt legte Berufung ein, da ihm die Höhe der Strafe zu gering war.