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Frist endet: Verlag bleibt bei seiner Klagsdrohung

25.01.2010, 21:40
Frist endet: Verlag bleibt bei seiner Klagsdrohung (Bild: Peter Hautzinger)
Foto: Peter Hautzinger
Der Streit um die Bundeshymne wird wohl zu einem Fall für das Gericht. Der Sessler- Verlag droht weiter mit Unterlassungsklage gegen eine neue Version - und das, obwohl sich eine Erbin von rechtlichen Schritten distanziert hat. "Wir sind verpflichtet, Verträge zu erfüllen", berief sich Verlagsgeschäftsführer Ulrich N. Schulenburg auf seine Pflicht, die Autorenrechte zu wahren. Sollte keine Erklärung des Unterrichtsministeriums wegen dessen PR- Kampagne einlangen, werde geklagt, meinte er.

Der Spot des Unterrichtsministeriums hatte mit einer geänderten Version der Bundeshymne für Wirbel gesorgt: Sängerin Christina Stürmer lässt darin nicht nur die "großen Söhne", sondern auch die "Töchter" hochleben. Der Sessler- Verlag verlangte daraufhin eine Unterlassungserklärung, Tage später distanzierte sich Koschka Hetzer- Molden, die Erbin nach der Textdichterin Paula von Preradovic, von den Drohungen. "Sie hat wahrscheinlich den Vertrag vergessen", so Schulenburg. Der Verlag sei verpflichtet, Autorenrechte zu schützen.

Verlag sieht drei Vergehen

Konkret ortet Schulenburg drei Vergehen bei der Hymnen- Version Stürmers: Neben der vorgeworfenen Textverfälschung sieht man dort auch nicht bezahlte Werbung mit literarischen Zitaten sowie eine Verfälschung der Musik durch dir Rock- Interpretation (der Verlag besitzt auch die Rechte über das Notenmaterial der Chor- bzw. Orchesterbearbeitung). Schulenburg hofft aber noch auf Einsicht im Unterrichtsministerium: "Wenn es ein Entgegenkommen der Gegenseite gibt, kann man sich zusammensetzen."

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