Zurechnungsfähig

Frau, die Tochter geköpft hat, ist zurechnungsfähig

Österreich
31.08.2006 17:47
Jene Frau aus Niederösterreich, die ihre 21-jährige Tochter (Foto) Anfang des Jahres geköpft und die Donau geworfen haben soll, ist nun doch schuldfähig. Der 42-Jährigen war zunächst Unzurechnungsfähigkeit attestiert worden. Jetzt musste sie von der Psychiatrie in die Untersuchungshaft wechseln. Noch heuer soll es zum Prozess kommen.

Straßenarbeiter hatten die enthauptete Leiche am 16. Jänner bei Sarmingstein in Oberösterreich in der Donau treibend entdeckt. Der Toten war nicht nur der Kopf abgeschnitten worden, ihr fehlten auch die Hände. Zudem wurde sie verbrannt. 

Eine ganze Woche lang blieb die Identität des Opfers ungeklärt, die Frau wurde schließlich anhand ihrer auffälligen Tätowierungen identifiziert. Bald geriet ihre Mutter unter Mordverdacht.

Gutachter attestierten doch Zurechnungsfähigkeit
Nachdem ein Gutachter bei der Frau eine „psychogene Psychose“ diagnostiziert hatte, wurde sie zu Ostern vom Linzer Gefangenenhaus in die Landesnervenklinik überstellt. Man nahm damals an, dass sie gefährlich, aber nicht zurechnungsfähig sei. Seit wenigen Wochen befindet sie sich jedoch wieder in der Justizanstalt. 

Prozessauftakt eventuell schon im September
Der 42-Jährigen wurde nun den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zufolge doch Zurechnungsfähigkeit attestiert. Zur Absicherung wurde der Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller mit einem zweiten Gutachten beauftragt. Sollte es bis Ende September fertig sein, könnte der Frau noch heuer der Prozess gemacht werden.

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